Landwirtschaftliche Wildhaltung; Anzeige der Errichtung, der Erweiterung und des Betriebs eines Tiergeheges
Inhalt
Landwirtschaftliche Wildhaltung; Anzeige der Errichtung, der Erweiterung und des Betriebs eines Tiergeheges
Begriffe im Kontext
Damwild (Synonym), Gehege (Synonym), Muffelwild (Synonym), Rotwild (Synonym), Sikawild (Synonym), Tierzüchtung (Synonym), Wildtierhaltung (Synonym)
Fachlich freigegeben am
17.02.2025
Fachlich freigegeben durch
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Eine landwirtschaftliche Wildhaltung ist eine Haltung von Wildtierarten zur Gewinnung von Wildbret.
Wer ein Gehege für Dam-, Rot-, Sika- oder Muffelwild errichten, erweitern oder betreiben will, muss dies nach dem Tierschutzgesetz und dem Bayerischen Naturschutzgesetz bei dem zuständigen Landratsamt (Kreisverwaltungsbehörde) anzeigen.
Bei Gehegen von mehr als 10 ha Fläche ist zusätzlich eine jagdrechtliche Genehmigung des Landratsamtes erforderlich.