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Weinbau; Zahlung der Abgabe für den Deutschen Weinfonds

Bayern 99102147111000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99102147111000

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Weinbau; Zahlung der Abgabe für den Deutschen Weinfonds

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

25.09.2024

Fachlich freigegeben durch

Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau

Teaser

Zur besonderen Förderung des Absatzes von Wein, der in Deutschland aus dort gewachsenen Trauben erzeugt wurde, erheben die Gemeinden von den Weinbaubetrieben die Deutsche Weinfondsabgabe.

Volltext

Abgabepflichtig sind die selbstbewirtschaftenden Eigentümer oder Nutzungsberechtigten von bestockten Weinbergsflächen, sofern diese mehr als 5 Ar (=500 qm) umfassen. Die Abgabe beträgt 0,67 € je Ar der in der Weinbaukartei als bestockt ausgewiesene Rebfläche eines Betriebes.

Da die Abgabe auf Grundlage der Angaben zur Weinbaukartei erhoben wird, kommt der rechtzeitigen und vollständigen Meldung von Änderungen der Bewirtschaftung zum 31.05. eines Jahres (vgl. Weinbau - Meldungen) besondere Bedeutung zu. Mit der im laufenden Kalenderjahr erhobenen Abgabe soll grundsätzlich der Absatz der aus der Ernte des Vorjahres gewonnenen Erzeugnisse gefördert werden.

Die Abgabepflicht bezieht sich daher auf die zum Zeitpunkt der Ernte im Vorjahr zur Weinbaukartei als bestockt gemeldete Fläche. So ist beispielsweise für die im Jahr 2019 erhobene Abgabe die Rebfläche zum Zeitpunkt der Ernte 2018 maßgeblich.

Mit der Abgabe werden Maßnahmen der Absatzförderung für den Wein aus Deutschland, insbesondere die allgemeine Öffentlichkeitsarbeit, Marktforschungstätigkeiten und die Veranstaltung von Messen und Ausstellungen sowie die Beteiligung hieran gefördert. Dazu werden die Einnahmen aus der Abgabe an das Deutsche Weininstitut in Bodenheim weitergeleitet.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

Nutzungsberechtigung von Weinbergsflächen, sofern diese mehr als 10 Ar (= 1000 qm) umfassen.

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal