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Denkmalpflege; Beantragung einer Förderung beim Bezirk

Bayern 99033023080000 Typ 5

Inhalt

Leistungsschlüssel

99033023080000

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Denkmalpflege; Beantragung einer Förderung beim Bezirk

Leistungstypisierung

Typ 5

Begriffe im Kontext

Denkmalschutz (Synonym), Denkmalschutzbehörde (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

20.12.2024

Fachlich freigegeben durch

Bayerischer Bezirketag

Teaser

Die Denkmalpflege gehört zu den zentralen Aufgaben im Bereich der Kulturarbeit der Bezirke. Diese sind Ansprechpartner für Denkmaleigentümer und vergeben Zuschussmittel.

Volltext

Die Bezirke engagieren sich seit Jahrzehnten in der Denkmalpflege. Denkmaleigentümern bieten sie:

  • fachliche Beratung bei Sanierungsmaßnahmen
  • Hilfe in Verfahrensfragen
  • Aufzeigen öffentlicher Finanzquellen
  • Kontaktvermittlung zu Denkmalschutzbehörden und Fachfirmen

Darüber hinaus vergeben die Bezirke im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgabenstellung unter Zugrundelegung ihrer jeweiligen Richtlinien Zuschussmittel zur Förderung der Denkmalpflege. Es handelt sich um freiwillige Leistungen nach dem Bayerischen Denkmalschutzgesetz (Art. 20 Abs. 2 DSchG), auf die jedoch kein Rechtsanspruch besteht.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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