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Elterngeld; Beantragung

Bayern 99041006017000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99041006017000

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Elterngeld; Beantragung

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Beantragung von Elterngeld (Synonym), Elterngeld beantragen (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

20.12.2024

Fachlich freigegeben durch

Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales

Teaser

Sie können Elterngeld beantragen, wenn Sie ihr Kind nach der Geburt vorrangig selbst betreuen wollen und deshalb nicht oder nicht voll erwerbstätig sind.

Volltext

Das Elterngeld ist eine Unterstützungsleistung für Eltern nach der Geburt eines Kindes. Das Elterngeld ersetzt einen Teil des entfallenden Einkommens, wenn Sie nach der Geburt für Ihr Kind da sein wollen und Ihre berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken.

Wenn Ihr Kind nach dem 1. Juli 2015 geboren ist, haben Sie die Möglichkeit, zwischen dem Bezug von dem bisherigen Elterngeld (Basiselterngeld) und dem Bezug von ElterngeldPlus zu wählen oder beides zu kombinieren. Sie können als Eltern selbst entscheiden, wer für welchen Zeitraum das Elterngeld in Anspruch nimmt. Im Antrag müssen Sie angeben, für welche Lebensmonate Ihres Kindes Sie Elterngeld beantragen möchten, und welche Bezugsvariante (Basis-Elterngeld / ElterngeldPlus) Sie wählen. Rückwirkende Zahlungen werden nur für die letzten 3 Lebensmonate vor Antragseingang gewährt.

Basiselterngeld kann nur innerhalb der ersten 14 Lebensmonate des Kindes bezogen werden.

ElterngeldPlus kann auch über die ersten 14 Lebensmonate hinaus bezogen werden.

Das Basiselterngeld wird auch Elternteilen gezahlt, die nicht erwerbstätig sind. Das Basiselterngeld für nicht Erwerbstätige beträgt mindestens 300,00 Euro monatlich.

Erforderliche Unterlagen

  • Geburtsurkunde oder Geburtsbescheinigung Ihres Kindes
  • Einkommensnachweise
  • Bescheinigung über den Bezug von Mutterschaftsgeld
  • Bescheinigung über den Arbeitgeberzuschuss
  • Arbeitszeitbestätigung bei Erwerbstätigkeit während des Elterngeldbezugs

Voraussetzungen

Sie können Elterngeld beantragen, wenn Sie

  • Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben,
  • mit Ihrem Kind in einem Haushalt leben und es selbst betreuen und erziehen,
  • nach der Geburt keine oder keine volle Erwerbstätigkeit (für Geburten ab 1. September 2021 max. 32 Wochenstunden, für Geburten bis einschließlich 31. August 2021 max. 30 Wochenstunden) ausüben,
  • (allein oder gemeinsam mit dem anderen Elternteil) im letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraum ein zu versteuerndes Einkommen nicht über 200.000 Euro hatten (gilt seit 1. April 2024; für Geburten ab dem 1. April 2025 liegt die Grenze bei 175.000 €).

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Das Elterngeld kann schriftlich oder online beantragt werden. Jeder Elternteil kann für sich einmal einen Antrag auf Elterngeld stellen. Der jeweilige Antrag kann bis zum Ende des Elterngeldbezuges geändert werden, jedoch nur für die Zukunft bzw. für noch nicht ausgezahlte Monatsbeträge.

Monate, in denen bereits ElterngeldPlus bezogen wurde, können auch nachträglich in Basiselterngeld-Monate umgewandelt werden.

Bearbeitungsdauer

ca. 4-6 Wochen

Frist

Das Elterngeld kann frühestens ab Geburt des Kindes beantragt werden. Es wird nach Lebensmonaten gezahlt.

Die Zahlung erfolgt rückwirkend nur für drei Lebensmonate vor dem Lebensmonat der Antragstellung.

Hinweise

Änderungen von persönlichen Daten müssen der zuständigen Stelle über die bereitgestellten Formblätter mitgeteilt werden (siehe unter „Formulare“).

Rechtsbehelf

Widerspruchsverfahren

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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