Wirtschaftsförderung; Informationen über kommunale Fördermöglichkeiten
Inhalt
Begriffe im Kontext
Beratung in Standortfragen (Synonym), Gewerbeflächen und Immobilien (Synonym), Informationsveranstaltungen (Synonym), Schaffung neuer Arbeitsplätze (Synonym), Standortentwicklung (Synonym)
Fachlich freigegeben am
11.02.2025
Fachlich freigegeben durch
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Landkreise und Gemeinden können Investitionsvorhaben von ausländischen oder inländischen Investoren in der Region unterstützen.
Wirtschaftsförderung ist überwiegend Aufgabe des Freistaats. Sie ist aber auch eine freiwillige Dienstleistung von Gemeinden und Landkreisen gegenüber den ortsansässigen und ansiedlungsinteressierten Unternehmen. Sie umfasst alle Maßnahmen zur Verbesserung der Faktoren, die die Standortwahl von Unternehmen beeinflussen.
Informationen zur staatlichen Wirtschaftsförderung erhalten Sie unter "Verwandte Themen".