Portal für Verwaltung und Digitalisierungspartner. Feedback senden

Weiterbildung in der Pflege; Beantragung der Anerkennung von Weiterbildungseinrichtungen

Bayern 99019028016001 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99019028016001

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Weiterbildung in der Pflege; Beantragung der Anerkennung von Weiterbildungseinrichtungen

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Anerkennungsverfahren für die Durchführung von Weiterbildungen (Synonym), Einrichtungsleitung (Synonym), Gerontopsychiatrische Pflege und Betreuung (Synonym), Pflegedienstleitung (Synonym), Praxisanleitung (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

11.02.2025

Fachlich freigegeben durch

Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention

Teaser

Zur Durchführung der in der AVPfleWoqG geregelten Weiterbildungen (Einrichtungsleitung, Pflegedienstleitung, Praxisanleitung und Gerontopsychiatrische Pflege und Betreuung) bedürfen Weiterbildungseinrichtungen einer staatlichen Anerkennung.

Volltext

Weiterbildungseinrichtungen müssen die staatliche Anerkennung bei der Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB) beantragen.

Nachträglich eintretende wesentliche Änderungen der maßgeblichen Anerkennungsvoraussetzungen sind unverzüglich anzuzeigen. Andernfalls kann die Anerkennung entzogen werden.

Die staatlich anerkannten Weiterbildungseinrichtungen sind verpflichtet, der zuständigen Behörde auf Anforderung über die entscheidungsrelevanten Tatsachen zu berichten, erforderliche Nachweise vorzulegen und bei Überprüfungen mitzuwirken.

Hat die VdPB über einen Antrag auf staatliche Anerkennung nicht innerhalb einer Frist von vier Monaten nach Eingang des Antrags einschließlich der vollständigen Unterlagen entschieden, gilt die Anerkennung als erteilt.

Zuständige Behörde für Weiterbildungen nach der AVPfleWoqG ist die VdPB, (die Anerkennung ist standortunabhängig).

Erforderliche Unterlagen

  • Qualifikationsnachweise
  • Nachweis über die berufspädagogische Eignung
  • Nachweis über Praxis- oder Lehrerfahrung

Voraussetzungen

Die staatliche Anerkennung wird auf Antrag erteilt (§ 55 Abs. 2 AVPfleWoqG), wenn

  1. die Leitung der jeweiligen Weiterbildung über die geeignete fachliche und pädagogische Qualifikation verfügt,
  2. fachlich und pädagogisch geeignetes Unterrichtspersonal eingesetzt wird,
  3. ein Konzept zur Umsetzung sämtlicher Module vorgelegt wird und
  4. die Weiterbildung entsprechend den Vorschriften der AVPfleWoqG durchgeführt wird.

Kosten

Es werden 400 bis 1.000 EUR je Weiterbildung (abhängig vom Prüfungsaufwand) erhoben. Die Kosten ergeben sich gemäß des bayerischen Kostenverzeichnis, Tarifnr. 7.VI.4/ Nr. 2.9 und 2.10.

Verfahrensablauf

Die Anerkennung wird online auf der Homepage der VdPB beantragt.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

verwaltungsgerichtliche Klage

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal