Auslieferungsverfahren; Verfahrensführung und Beantragung von Entscheidungen
Inhalt
Auslieferungsverfahren; Verfahrensführung und Beantragung von Entscheidungen
Begriffe im Kontext
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben am
15.04.2025
Fachlich freigegeben durch
Bayerisches Staatsministerium der Justiz
International gesuchte Verdächtige und Verurteilte können an das Ausland ausgeliefert werden. Die Generalstaatsanwaltschaft führt das Verfahren und beantragt die notwendigen Entscheidungen des Oberlandesgerichts.
Auf Antrag anderer Staaten können international gesuchte Verdächtige und Verurteilte, die in Deutschland festgenommen werden, an das Ausland ausgeliefert werden. Die Generalstaatsanwaltschaft führt in diesen Fällen nach erfolgter Festnahme das Verfahren und beantragt die notwendigen Haftentscheidungen beim Oberlandesgericht, welches grundsätzlich über die Zulässigkeit der Auslieferung entscheidet.