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Volkshochschule; Zahlung der Gebühren

Bayern 09000000003537 Typ 5

Inhalt

Leistungsschlüssel

09000000003537

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Volkshochschule; Zahlung der Gebühren

Leistungstypisierung

Typ 5

Begriffe im Kontext

VHS (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

05.05.2025

Fachlich freigegeben durch

Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales

Teaser

Der Besuch der Kurse und die Benutzung der Einrichtung der Volkshochschule ist in der Regel gebührenpflichtig.

Volltext

Für den Besuch von Kursen oder Veranstaltungen der Volkshochschule werden in der Regel Gebühren erhoben, die bei der Anmeldung zu entrichten sind.

Informationen über die Gebühren, die Ermäßigungen und Gebührenerstattung finden Sie in der Gebührensatzung oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Gebühren werden je Kurs oder Veranstaltungen angegeben.

Die Gebührensatzung der Volkshochschule und die Gebühren je Kurs finden Sie auf der Internetseite der Gemeinde, des Landkreises oder der Volkshochschule.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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