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Kolleg; Anmeldung

Bayern 99088004034000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99088004034000

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Kolleg; Anmeldung

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

zweite bildungsweg (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

15.07.2024

Fachlich freigegeben durch

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Teaser

Das Kolleg führt Erwachsene in zwei, drei oder vier Jahren zur Allgemeinen Hochschulreife. 

Volltext

Der Unterricht am Kolleg findet überwiegend zwischen 8 Uhr und 13 Uhr statt, einer geregelten Arbeitstätigkeit nachzugehen, ist nicht möglich. Eine Förderung durch Bafög bei entsprechenden Voraussetzungen ist grundsätzlich möglich. Es gibt unterschiedliche Sprachenfolgen. Stoffauswahl und Unterrichtsmethoden berücksichtigen Vorbildung, Lebensreife und Berufserfahrung der erwachsenen Schülerinnen und Schüler. Im Vorkurs und in der Jahrgangsstufe I wird der Unterricht nach einer festen Stundentafel erteilt. In den Jahrgangsstufen II und III wird weitgehend nach dem System der Qualifikationsphase der Oberstufe des Gymnasiums unterrichtet.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

Aufnahmebedingungen in Jahrgangsstufe I:

  • Abgeschlossene Berufsausbildung oder eine regelmäßige Berufstätigkeit von mindestens zwei Jahren
  • Mindestalter von 18 Jahren im Schuljahr der Anmeldung
  • Mittlerer Schulabschluss oder das erfolgreiche Durchlaufen des Vorkurses (s.u.) oder das erfolgreiche Ablegen einer Aufnahmeprüfung
  • Bestehen einer Probezeit

Dabei gilt:

  • Die Führung eines Familienhaushaltes ist einer Berufstätigkeit gleichgestellt.
  • Wehr- und Zivildienstzeiten, Zeiten des Entwicklungsdienstes, des Freiwilligen Sozialen oder Ökologischen Jahres sowie nachgewiesener Arbeitslosigkeit können angerechnet werden.

In den Vorkurs des Kollegs können insbesondere Bewerberinnen und Bewerber ohne Mittleren Schulabschluss aufgenommen werden, wenn sie eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine mindestens zweijährige Berufstätigkeit sowie ein Mindestalter von 17 Jahren aufweisen. Die endgültige Aufnahme setzt das Bestehen einer Probezeit voraus.

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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