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Private Grund- und Mittelschulen; Beantragung eines Zuschusses für den Schulaufwand

Bayern 99400269017000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99400269017000

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Private Grund- und Mittelschulen; Beantragung eines Zuschusses für den Schulaufwand

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

12.09.2024

Fachlich freigegeben durch

Bayerisches Landesamt für Schule

Teaser

Schulaufsichtlich genehmigte private Grundschulen und Mittelschulen werden auf Antrag des Schulträgers staatlich gefördert. Für den notwendigen Schulaufwand werden pauschalierte Zuschüsse gewährt.

Volltext

Durch die staatlichen Zuschüsse sollen private Träger bei der Finanzierung des Schulaufwands unterstützt werden.

Privaten Grundschulen und Mittelschulen, die von einer juristischen Person des öffentlichen oder privaten Rechts betrieben werden und auf gemeinnütziger Grundlage wirken, werden Leistungen für den Schulaufwand gewährt. 

Die Schulträger erhalten für jedes Schuljahr für den notwendigen Schulaufwand einen pauschalierten Zuschussbetrag je Schülerin oder Schüler und Schuljahr.

Es gilt eine zweijährige Karenzzeit (Ausnahme: kirchliche Schulen).

Antragsberechtigt sind Schulträger von privaten Ersatzschulen.

 

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular
  • Nachweis der Gemeinnützigkeit (wird vom zuständigen Finanzamt bescheinigt)
  • Genehmigungsbescheid der örtlich zuständigen Regierung
  • ggf. weitere Unterlagen

Voraussetzungen

Unter anderem:

  • Nachweis der Gemeinnützigkeit des Schulträgers (Art. 29 Abs. 2 BaySchFG)
  • Vorliegen einer schulaufsichtlichen Genehmigung der Schule nach Art. 92 ff. BayEUG
  • Leistungen werden erst gewährt, wenn die Schule mindestens zwei Jahre ohne wesentliche schulaufsichtliche Beanstandungen bestanden hat.

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Die Abwicklung der pauschalierten Leistungen für den notwendigen Schulaufwand erfolgt zentral durch das Bayerische Landesamt für Schule.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Ersatzschulen dürfen nur mit staatlicher Genehmigung errichtet und betrieben werden. Der Antrag für die Genehmigung ist mit allen erforderlichen Unterlagen spätestens vier Monate vor Schuljahresbeginn bei der Schulaufsichtsbehörde einzureichen (weitere Hinweise siehe unter "Verwandte Themen"). Falls Sie beabsichtigen eine Schule zu gründen bzw. eine staatliche Förderung zu beantragen, bitten wir frühestmöglich die örtlich zuständige Regierung zu kontaktieren, um Fehler oder Mängel bei der Antragsstellung zu vermeiden.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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