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Schutz von Flugsicherungseinrichtungen; Kenntnisgabe eines geplanten Bauwerks oder sonstigen Anlage

Bayern 99080044006000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99080044006000

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Schutz von Flugsicherungseinrichtungen; Kenntnisgabe eines geplanten Bauwerks oder sonstigen Anlage

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

20.08.2024

Fachlich freigegeben durch

Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

Teaser

Das zuständige Luftamt muss über geplante Bauwerke oder einer sonstigen Anlagen innerhalb des Schutzbereiches einer Flugsicherungseinrichtung in Kenntnis gesetzt werden.

Volltext

Bauwerke dürfen nicht errichtet werden, wenn dadurch Flugsicherungseinrichtungen gestört werden können. Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung entscheidet auf der Grundlage einer gutachterlichen Stellungnahme der Flugsicherungsorganisation, ob durch die Errichtung der Bauwerke Flugsicherungseinrichtungen gestört werden können.

Hierzu ist es notwendig, dass das zuständige Luftamt von Bauwerken oder sonstigen Anlagen Kenntnis erlangt, die innerhalb des Schutzbereiches einer Flugsicherungseinrichtung geplant werden.

Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung veröffentlicht amtlich die Standorte aller Flugsicherungseinrichtungen und Bereiche um diese, in denen Störungen durch Bauwerke zu erwarten sind (siehe "Weiterführende Links").

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal