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Luftverkehrsbetreiberzeugnis; Beantragung

Bayern 77000000006788, 99080090011000, 99080090000000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

77000000006788, 99080090011000, 99080090000000

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Luftverkehrsbetreiberzeugnis; Beantragung

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

25.11.2024

Fachlich freigegeben durch

Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

Teaser

Zur Durchführung von gewerblichen Flügen mit Flugzeugen der Flugleistungsklasse B und/oder nicht technisch komplizierten Hubschraubern, die an demselben Flugplatz beginnen und enden, muss ein Luftverkehrsbetreiberzeugnis (AOC) beantragt werden.

Volltext

Für den Betrieb von Luftfahrzeugen zur Beförderung von Fluggästen, Fracht oder Post gegen Entgelt oder sonstige geldwerte Gegenleistungen (= gewerblicher Luftverkehrsbetrieb) ist ein Luftverkehrsbetreiberzeugnis (Air Operator Certificate - AOC) erforderlich.

Der Betreiber hat dieses vor Aufnahme des gewerblichen Luftverkehrsbetriebs bei der zuständigen Luftfahrtbehörde zu beantragen.

Der Antragsteller hat der Behörde u. a. nachzuweisen, dass

  • alle Anforderungen, die die Verordnung (EU) 2018/1139 sowie die zugehörige Durchführungsverordnung (EU) Nr. 965/2012 an Betreiber von gewerblichen Luftverkehrsbetrieb stellt, eingehalten werden,
  • alle betriebenen Luftfahrzeuge über ein Lufttüchtigkeitszeugnis verfügen,
  • die Struktur und Leitung des Betreibers geeignet und der Größe sowie dem Umfang des Flugbetriebs angemessen ist.

Die Behörde prüft vor der Erteilung des Luftverkehrsbetreiberzeugnisses, ob der Betreiber die gesetzlichen Anforderungen erfüllt und führt hierzu eine Aufsichtsprüfung am Firmensitz des Betreibers durch.

Erforderliche Unterlagen

  • Gewerbeanmeldung
  • Handelsregisterauszug
  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • Betriebshandbuch

    gemäß ORO.MLR.100 der VO (EU) Nr. 965/2012

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

1.100,00 bis 16.000,00 Euro

Die Kosten bemessen sich im Einzelfall je nach Aufwand der Angelegenheit.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

keine festgelegten Fristen, frühestmögliche Kontaktaufnahme

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Sofern gewerblicher Luftverkehrsbetrieb mit anderen Flugzeugen als der Flugleistungsklasse B oder mit technisch komplizierten Hubschraubern bzw. nach Instrumentenflugbetrieb (IFR) durchgeführt wird, ist die für die Erteilung des Luftverkehrsbetreiberzeugnisses (AOC) zuständige Behörde das Luftfahrt-Bundesamt.

In diesem Fall wenden Sie sich bitte an das Luftfahrt-Bundesamt, 38144 Braunschweig.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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