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Private Grund- und Mittelschulen; Beantragung eines Zuschusses für Baumaßnahmen

Bayern 99400185017000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99400185017000

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Private Grund- und Mittelschulen; Beantragung eines Zuschusses für Baumaßnahmen

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

06.06.2025

Fachlich freigegeben durch

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

Schulaufsichtlich genehmigte private Grundschulen und Mittelschulen können Zuschüsse für Baumaßnahmen erhalten.

Volltext

Zweck

Durch die staatlichen Baukostenzuschüsse sollen private Träger unterstützt werden.

Gegenstand

Privaten Grundschulen und Mittelschulen, die von einer juristischen Person des öffentlichen oder privaten Rechts betrieben werden und auf gemeinnütziger Grundlage wirken, werden für notwendige und schulaufsichtlich genehmigte Baumaßnahmen Zuschüsse gewährt. 

Es gilt eine zweijährige Karenzzeit (Ausnahme: kirchliche Bekenntnisschulen).

Förderempfänger

Antragsberechtigt sind Schulträger von privaten Ersatzschulen.

Art und Höhe

Schulträger erhalten für notwendige und schulaufsichtlich genehmigte Baumaßnahme einen Zuschuss in Höhe von 60 % (70 % bei staatlich anerkannten Grundschulen und Mittelschulen und 100% bei kirchlichen Bekenntnisschulen) der förderfähigen Kosten, sofern diese mehr als 25.000 Euro betragen. Dabei können die Kosten als förderfähig anerkannt werden, die bei kommunalen Schulbaumaßnahmen im kommunalen Finanzausgleich als förderfähiger Aufwand gelten. Der Zeitpunkt der Ersatzleistungen für Baukosten richtet sich nach den im Staatshaushalt ausgebrachten Mitteln. Für private Grundschulen und Haupt-/Mittelschulen, die am 7. Oktober 2014 errichtet oder als staatliche Ersatzschule anerkannt waren, werden Zuschusssätze in Höhe von 70 % bzw. 80% geleistet.

Erforderliche Unterlagen

  • siehe "Unterlagenverzeichnis zur Bauförderung nach Schulfinanzierungsgesetz" unter "Weiterführende Links"

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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