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Bergbau; Beantragung einer Auskunft über den Altbergbau oder bergbauliche Verhältnisse

Bayern 99020042023000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99020042023000

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Bergbau; Beantragung einer Auskunft über den Altbergbau oder bergbauliche Verhältnisse

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

17.12.2024

Fachlich freigegeben durch

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

Teaser

Die Bergämter sind für die Abwehr von Gefahren aus untertägigen bergbaulichen Anlagen zuständig, die nicht mehr der Bergaufsicht nach dem Bundesberggesetz unterliegen, und beeantworten auch Anfragen von Dritten und Kommunen.

Volltext

In einigen Gebieten sind die Hinterlassenschaften des Altbergbaus, wie Halden, Pingen und Stollenmundlöcher, noch erhalten. Tagesnahe Abbaue, Stollen und vor allem die Tagesschächte können durch das Zubruchgehen von Hohlräumen und das Versagen von früheren teils Jahrzehnte bis Jahrhunderte alten Abdeckungen und Verfüllungen, die nicht mehr den heutigen Anforderungen entsprechen, zu Deformationen und Schäden an der Tagesoberfläche führen. Diese werden durch Senkungen, Riss- und Spaltenbildungen sowie Tagesbrüche augenscheinlich.

Abgeleitet aus diesen altbergbaulich bedingten Schadensereignissen, die oftmals ohne vorherige Anzeichen auftreten, geht zumeist eine Gefährdung von Leben, Gesundheit und Sachgütern aus. Neben land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen können auch Verkehrsflächen sowie Wohn- und Baugebiete betroffen sein.

Die Bergämter sind für die Abwehr von Gefahren aus untertägigen bergbaulichen Anlagen (Grubenbaue und Schächte) zuständig, die nicht mehr der Bergaufsicht nach dem Bundesberggesetz unterliegen.

Im Rahmen der Gefahrenerkundung (§ 55 Landesstraf- und Verordnungsgesetz) erfolgt eine systematische Bestandsaufnahme und Bewertung der Altbergbau-Objekte. Zahlreiche Informationen werden zusammengetragen, damit eine verlässliche Gefährdungsbeurteilung für das jeweilige Objekt möglich ist. Ergibt sich dabei eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit, veranlassen die Bergämter Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen. Die Bergbehörde wird als Baulastträger nur tätig, wenn der für den Schaden Verantwortliche (sog. Störer) nicht zu ermitteln ist.

Darüber hinaus beantworten die Bergämter auch Anfragen von Dritten und Kommunen zu Fragen des nicht mehr unter Bergrecht stehenden Altbergbaus, insbesondere im Hinblick auf die öffentliche Sicherheit. Hierzu gehören z. B. auch Stellungnahmen als Träger öffentlicher Belange in Zuge der Bauleitplanung und bei Durchführung von Baugenehmigungsverfahren bzgl. Gefahren, die sich aus dem Altbergbau ergeben.

Erforderliche Unterlagen

  • Es sind folgende Unterlagen erforderlich:

    • Eigentumsnachweis
    • Lageplan
    • ggf. weitere Unterlagen

Voraussetzungen

Eine Auskunft kann nur erfolgen, wenn dem Bergamt ein Eigentumsnachweis vorgelegt wird, der Bereich des Vorhabens in einem Lageplan kenntlich gemacht wird und Landkreis, Gemeinde, Gemarkung mit Flurstück oder Adresse des Baugrundstückes angegeben werden.

Kosten

Die Prüfung und Auskunft sind kostenpflichtig und vom Antragsteller zu tragen.

Verfahrensablauf

Eine Auskunft kann nur erfolgen, wenn dem Bergamt ein Eigentumsnachweis vorgelegt wird, der Bereich des Vorhabens in einem Lageplan kenntlich gemacht wird und Landkreis, Gemeinde, Gemarkung mit Flurstück oder Adresse des Baugrundstückes angegeben werden.

Bearbeitungsdauer

Für die Bearbeitung der Anfrage auf Auskunft ist ein Zeitraum von etwa 4 Wochen einzuplanen.

Frist

keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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