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Weiterbildung in der Pflege; Beantragung der Anrechnung von Modulen oder Qualifikationen

Bayern 09000000053468 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

09000000053468

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Weiterbildung in der Pflege; Beantragung der Anrechnung von Modulen oder Qualifikationen

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

10.07.2024

Fachlich freigegeben durch

Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention

Teaser

Sie können die Anrechnung von erfolgreich absolvierten Modulen oder vergleichbare Qualifikationen auf die Weiterbildungen in der Pflege beantragen.

Volltext

Auf Antrag können erfolgreich absolvierte Module oder vergleichbare Qualifikationen auf die Weiterbildungen nach § 53 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 Verordnung zur Ausführung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes und Weiterbildung in der Pflege und Hebammenkunde (AVPfleWoqG) angerechnet werden, sofern die Inhalte gleichwertig sind.

Gemäß § 55 Abs. 1 AVPfleWoqG können erfolgreich absolvierte Module oder vergleichbare Qualifikationen auf die Weiterbildungen angerechnet werden, sofern die Inhalte gleichwertig sind.

Soweit die Module oder die vergleichbaren Qualifikationen angerechnet werden, beschränken sich die Prüfungen nach § 60 Abs. 1 AVPfleWoqG im Wesentlichen auf die fehlenden Qualifikationen.

Über die Anrechnung entscheidet die Vereinigung der Pflegenden in Bayern als die zuständige Behörde schriftlich ausschließlich im Onlineformat. Ablehnende Entscheidungen sind zu begründen.

Erforderliche Unterlagen

  • Es werden folgende Dokumente benötigt:

    • Lebenslauf
    • Arbeitszeugnisse (Nachweis der benötigten Berufserfahrung)
    • Modulhandbuch (Stand: Studienbeginn) /Transcript of Records
    • Qualifikationsurkunden
    • Qualifikationszeugnisse (möglichst detaillierter Umfang der Inhalte der Weiterbildung - es werden nur Weiterbildungen berücksichtigt, die mit einer Prüfung enden)
    • Projektnachweis (Projektbericht, ggf. Bachelor- oder Masterarbeit mit Bezug zur Weiterbildung)
    • Praktikums- oder Hospitationsnachweise

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Widerspruch, verwaltungsgerichtliche Klage

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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