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Vorbereitungsdienst an Grund- und Mittelschulen; Organisation und fachliche Betreuung durch die Regierung

Bayern 09000000053620 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

09000000053620

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Vorbereitungsdienst an Grund- und Mittelschulen; Organisation und fachliche Betreuung durch die Regierung

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

28.01.2025

Fachlich freigegeben durch

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Teaser

Die schulpraktische Ausbildung für das Lehramt für Grund- und Mittelschullehrkräfte sowie Fach- und Förderlehrkräfte wird von der Regierung beaufsichtigt. Mitteilungen und Anträge während des Vorbereitungsdienstes sind bei diesen einzureichen.

Volltext

Die Lehrerbildung gliedert sich in drei Phasen. Nach einer theoretisch fundierten, wissenschaftlichen Ausbildung in den Fachwissenschaften (einschließlich Fachdidaktiken) und Erziehungswissenschaften an Universitäten bzw. Staatsinstituten erfolgt eine zweijährige, überwiegend schulpraktische Ausbildung im Vorbereitungsdienst an den Einsatzschulen und im Seminar.

Die Lehramts-, Fachlehrer- und Förderlehreranwärterinnen und -anwärter werden durch das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus den Regierungsbezirken zugeteilt. Danach legt die zuständige Regierung den Dienstort fest und nimmt die Zuweisung auf Seminare vor. Jede Grund- und Mittelschule kann grundsätzlich Dienstort sein. Der Vorbereitungsdienst beginnt jeweils im September mit dem neuen Schuljahr. Er gliedert sich in zwei Abschnitte, die jeweils 12 Monate dauern.

Der erste Ausbildungsabschnitt umfasst:

  • eigenverantwortlichen Unterricht in den studierten Fächern (GS/MS: 8 Wochenstunden, FaL: 10 Wochenstunden), bzw. bei den Förderlehrkräften eine unterrichtliche Verpflichtung von 10 Wochenstunden und 2 Verwaltungsstunden,
  • Praktikum im Unterricht einer Betreuungslehrkraft,
  • eigenverantwortliche Hospitation und
  • Seminarveranstaltungen.

An zwei (GS/MS) Wochentagen besuchen die Lehramtsanwärterinnen und -anwärter der GS bzw. MS die Seminarveranstaltungen. Sie finden an Schulen im Studienseminarbezirk statt. An den drei verbleibenden Wochentagen sind die angehenden Lehrkräfte an ihrer Einsatzschule tätig (Unterricht, Praktikum, Hospitation). Die Fachlehrer- und Förderlehreranwärterinnen und -anwärter besuchen nur an einem Wochentag das Seminar.
 
Der zweite Ausbildungsabschnitt umfasst:

  • GS/MS: 15 Wochenstunden eigenverantwortlichen Unterricht in den studierten Fächern und gegebenenfalls auch in nicht studierten Fächern, FaL: 16 Wochenstunden eigenverantwortlicher Unterricht, die Förderlehrkräfte haben eine unterrichtliche Verpflichtung von 14 Wochenstunden sowie 2 Verwaltungsstunden,
  • eigenverantwortliche Hospitation und
  • Seminarveranstaltungen.

Der Vorbereitungsdienst endet mit der erfolgreichen Ablegung der Zweiten Staatsprüfung bzw. mit der Staatlichen Anstellungsprüfung als Fach- oder Förderlehrkraft.
 
Während des Vorbereitungsdienstes haben die Schulleitungen und die Seminarleitungen der Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter Grund- und Mittelschule sowie die der Fachlehrer- und Förderlehreranwärterinnen und -anwärter  verschiedene Mitteilungspflichten gegenüber der zuständigen Regierung (z. B. Übermittlung von Seminarbögen, Mitteilung von Beobachtungen). Auch ist in bestimmten Fällen die Genehmigung der zuständigen Regierung erforderlich (z. B. bei Sonderveranstaltungen oder Teilnahme als Begleitperson an einem Schullandheim- oder Jugendherbergsaufenthalt oder an einer Lehr- und Studienfahrt). Die dienstliche Verwendung muss bei der zuständigen Regierung beantragt werden.

Die Formblätter für die Mitteilungen und Anträge sind unter "Formulare" abrufbar.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Mitteilungen und Anträge während des Vorbereitungsdienstes sind bei der zuständigen Regierung einzureichen.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtliche Klage

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal