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Wohnraumförderung; Beantragung einer Staatsbürgschaft

Bayern 99400034017000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99400034017000

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Wohnraumförderung; Beantragung einer Staatsbürgschaft

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Bürgen (Synonym), Bürgschaften (Synonym), finanzieren (Synonym), Finanzierung (Synonym), fördern (Synonym), Garantien (Synonym), Gewährleistungen (Synonym), Sicherheitsleistung (Synonym), Staatsbürgschaften zur Förderung des Wohnungswesens (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

11.10.2024

Fachlich freigegeben durch

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat

Teaser

Der Freistaat Bayern übernimmt Staatsbürgschaften zur Finanzierung des Baus, des Erwerbs und der Modernisierung von Wohnraum.

Volltext

Im Rahmen der Wohnraumförderung verbürgt der Freistaat Bayern Förderprogramme der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt (BayernLabo), aus denen die BayernLabo zinsgünstige Darlehen gewährt (siehe "Verwandte Themen").

Die Staatsbürgschaft dient als Ersatz für fehlende bankmäßigen Sicherheiten, ohne die das Darlehen nicht zu den vorgesehenen Konditionen ausgereicht werden könnte.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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