Wohnraumförderung; Beantragung einer Staatsbürgschaft
Inhalt
Begriffe im Kontext
Bürgen (Synonym), Bürgschaften (Synonym), finanzieren (Synonym), Finanzierung (Synonym), fördern (Synonym), Garantien (Synonym), Gewährleistungen (Synonym), Sicherheitsleistung (Synonym), Staatsbürgschaften zur Förderung des Wohnungswesens (Synonym)
Fachlich freigegeben am
11.10.2024
Fachlich freigegeben durch
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat
Der Freistaat Bayern übernimmt Staatsbürgschaften zur Finanzierung des Baus, des Erwerbs und der Modernisierung von Wohnraum.
Im Rahmen der Wohnraumförderung verbürgt der Freistaat Bayern Förderprogramme der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt (BayernLabo), aus denen die BayernLabo zinsgünstige Darlehen gewährt (siehe "Verwandte Themen").
Die Staatsbürgschaft dient als Ersatz für fehlende bankmäßigen Sicherheiten, ohne die das Darlehen nicht zu den vorgesehenen Konditionen ausgereicht werden könnte.