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Grün- und Erholungsanlagen aus Anlass von Gartenschauen; Beantragung einer Förderung

Bayern 99400036017000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99400036017000

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Grün- und Erholungsanlagen aus Anlass von Gartenschauen; Beantragung einer Förderung

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

13.06.2025

Fachlich freigegeben durch

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz

Teaser

Der Freistaat Bayern fördert die investiven Ausgaben von Städten, Märkten oder Gemeinden für dauerhafte Grün- und Erholungsanlagen aus Anlass von Bayerischen Landesgartenschauen.

Volltext

Zweck

Zweck der Förderung ist die Verbesserung der Naherholungsmöglichkeiten in Siedlungsräumen und die Verbesserung der städteökologischen und -klimatischen Verhältnisse zur Unterstützung einer integrierten, nachhaltigen Stadt-Umland-Entwicklung durch Schaffung einer urbanen Grün- und Erholungsanlage aus Anlass von Bayerischen Landesgartenschauen.

Zuwendungsempfänger

Zuwendungsempfänger ist jeweils die Kommune, auf deren Grundeigentum oder ihr kraft Vertrags langfristig (mindestens 25 Jahre) zur Verfügung stehenden Flächen die dauerhaften Grün- und Erholungsanlagen anlässlich einer Gartenschau hergestellt werden und die Ausgaben trägt.

Zuwendungsfähige Maßnahmen

Zuwendungsfähig sind investive Ausgaben für die Schaffung und die wesentliche Erweiterung von Grün- und Erholungsanlagen, die der Öffentlichkeit (nach Durchführung der Gartenschauveranstaltung) dauerhaft und unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden und nicht der Gewinnerzielung dienen. Dazu zählen auch Ausgaben für das Anlegen von öffentlichen Wegen und Plätzen.

Art und Umfang

Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege der Anteilsfinanzierung als Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Gesamtausgaben gewährt. Für dauerhafte Investitionen in Grün- und Erholungsanlagen im Zuge von Gartenschauen beträgt der Fördersatz maximal 50 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Die Zuwendung pro Gartenschau kann dabei maximal fünf Millionen Euro betragen.

Im Rahmen der jeweiligen Landesgartenschau werden ferner gemeinnützigen Vereinen und Verbänden die Ausgaben für sog. längere Beiträge (insbesondere im Bereich der Umweltbildung, Naturerfahrung und Naturvermittlung) mit 70 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben für den Einzelbeitrag gefördert. Die Zuwendung beträgt höchstens 50 000 Euro je Beitrag. Die Bagatellgrenze der zuwendungsfähigen Ausgaben beträgt 5 000 Euro je Beitrag.

Seit 2025 werden zudem die im Durchführungshaushalt einer Gartenschau abgebildeten Ausgaben gefördert, die die Kommune für die Ausrichtung (Vorbereitung und Durchführung) einer Gartenschau zu tragen hat.

Erforderliche Unterlagen

  • Beschreibung des Vorhabens samt Planunterlagen
  • Erklärung, ob und wie die dauerhafte Zurverfügungstellung der geförderten Anlagen bzw. Einrichtungen für die Öffentlichkeit sichergestellt wird
  • Erläuterung, inwieweit das Bewerbungskonzept umgesetzt wird
  • Pflege- und Nachnutzungskonzept für die überplante Fläche, das der langfristigen ökologischen Zielsetzung Rechnung trägt
  • Beschluss des zuständigen Organs des Vorhabenträgers über die Durchführung der Maßnahme
  • Finanzierungsplan zur Sicherung der Gesamtfinanzierung des Vorhabens
  • Stellungnahme zu den Fragen, ob die einschlägigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften beachtet sind und den Belangen des Umwelt- und Naturschutzes sowie der Wasserwirtschaft Rechnung getragen wird
  • bei Baumaßnahmen: die Unterlagen nach Nr. 3.2.2 Verwaltungsvorschriften für Zuwendungen des Freistaates Bayern an kommunale Körperschaften (VVK)
  • bei Hochbauten: eine Ausgabengliederung nach DIN 276 oder nach Muster 5 zu Art. 44 Bayerische Haushaltsordnung (BayHO)

Voraussetzungen

Voraussetzung ist eine erfolgreiche Bewerbung bei der Bayerischen Landesgartenschau GmbH und die damit verbundene Zuschlagserteilung durch das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) im Benehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF).

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Als Antrag auf Zuwendungsgewährung ist bei Kommunen das Formblatt nach Muster 1a zu Art. 44 Bayerische Haushaltsordnung zu verwenden. Der Antrag ist bei der zuständigen Regierung einzureichen.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Für die Teilnahme an einem Bewerbungsverfahren bei der Bayerischen Landesgartenschau GmbH sind die entsprechenden Fristen zu beachten.

Nach Zuschlagserteilung sind Anträge vor Beginn des Vorhabens einzureichen. Mit dem Vorhaben darf nicht vor Entscheidung über den Antrag bzw. vor Zustimmung zum vorzeitigen Vorhabenbeginn begonnen werden.

Hinweise

Bei Interesse an der Austragung einer Bayerischen Landesgartenschau steht die Bayerische Landesgartenschau GmbH (Kontaktdaten siehe unter "Weiterführende Links") zur Verfügung.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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