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Weiterbildung in der Pflege; Beantragung der Anerkennung einer gleichwertigen Qualifikation

Bayern 09000000075028 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

09000000075028

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Weiterbildung in der Pflege; Beantragung der Anerkennung einer gleichwertigen Qualifikation

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Anrechnung (Synonym), AVPfleWoqG (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

14.05.2024

Fachlich freigegeben durch

Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention

Teaser

Wenn Sie außerhalb von Bayern (in einem anderen Bundesland oder im Ausland) eine vergleichbare Weiterbildung in der Pflege absolviert oder anderweitig eine Prüfungsleistung abgelegt haben, können Sie eine Anerkennung der Qualifikation bei der VdPB beantragen.

Volltext

Die pflegerischen Weiterbildungen zur Einrichtungsleitung, Pflegedienstleitung, Praxisanleitung und für die Gerontopsychiatrischen Pflege und Betreuung sind in Bayern innerhalb der Verordnung zur Ausführung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes und Weiterbildung in der Pflege und Hebammenkunde (AVPfleWoqG) geregelt. Die Weiterbildungen dienen zur Spezialisierung auf bestimmte Fachbereiche in der Pflege, um in diesen Bereichen qualifiziertes Personal vorhalten zu können.

Auf Antrag können erfolgreich absolvierte Module anderer Weiterbildungen oder Studiengänge oder vergleichbare Qualifikationen auf die Weiterbildungen angerechnet werden, sofern die Inhalte gleichwertig sind. Dies prüft die VdPB.

Wenn Sie eine vergleichbare Weiterbildung zur Einrichtungsleitung, Pflegedienstleitung, Praxisanleitung und für die Gerontopsychiatrischen Pflege und Betreuung absolviert oder anderweitig eine vergleichbare Qualifikation abgelegt haben, kann eine Gleichstellung der Qualifikation bei der VdPB beantragt werden (§ 57 oder § 58 AVPfleWoqG).

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlagen

    • Onlineantrag
    • Lebenslauf
    • Berufsurkunde
    • Weiterbildungsurkunde/n und -zeugnisse
    • Arbeitszeugnis/se
    • Modulhandbücher über absolvierte Studiengänge

Voraussetzungen

Die Zugangsvoraussetzungen zur jeweiligen Weiterbildung sind nach §§ 71, 75, 79, und 83 der Verordnung zur Ausführung des AVPfleWoqG geregelt.

Gleichgestellte Qualifikationen nach § 57 AVPfleWoqG

Wenn sie vergleichbar und erfolgreich absolviert wurden, sind den Weiterbildungen folgende Weiterbildungen gleichgestellt:

  • Weiterbildungen nach den Rechts- und Verwaltungsvorschriften des Bundes oder der Länder
  • Weiterbildungen nach den Empfehlungen der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG)
  • Weiterbildungen nach den vom Bayerischen Landespflegeausschuss empfohlenen Weiterbildungskonzepten. Jedoch nur, wenn diese am 01.09.2011 begonnen wurde.

Die Gleichwertigkeit der Weiterbildungen wird durch die VdPB festgestellt.

Studiengänge können nur auf Antrag der Hochschule mit einer Weiterbildung gleichgestellt werden (§ 57 Abs. 3 AVPfleWoqG). Die anerkannten Weiterbildungseinrichtungen und gleichgestellten Studiengänge finden Sie auf der Homepage der Vereinigung der Pflegenden Bayern (siehe weiterführende Links).

Kosten

Die Kosten für die Anerkennung der Gleichwertigkeit hängen vom jeweiligen Prüfungsumfang ab und liegen zwischen 50,00 und 250,00 EUR.

Verfahrensablauf

Die Anerkennung wird online beantragt (siehe Formulare).

Die benötigten Dokumente ergeben sich aus der Weiterbildung zu der eine Gleichstellung erfolgen soll.

Bearbeitungsdauer

Aufgrund der Einzelfallprüfung ergeben sich unterschiedliche Bearbeitungszeiten.

Frist

keine

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal