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Wildschweine und Dachse; Beantragung der Übertragung der Trichinenprobenentnahme auf Jäger

Bayern 99110046005000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99110046005000

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Wildschweine und Dachse; Beantragung der Übertragung der Trichinenprobenentnahme auf Jäger

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

01.08.2024

Fachlich freigegeben durch

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz

Teaser

Wildschweine und Dachse müssen auf Trichinen untersucht werden. Die Übertragung der Entnahme der Trichinenprobe auf Jäger ist möglich und muss vom Jäger beantragt werden.

Volltext

Die zuständige Behörde kann einem Jäger, der Wild zum Zweck der Verwendung als Lebensmittel für den eigenen häuslichen Verbrauch erlegt oder kleine Mengen von erlegtem Wild oder Fleisch von erlegtem Wild an Endverbraucher oder örtlichen Einzelhandel zur direkten Abgabe an Endverbraucher abgibt, im Fall von Wildschweinen oder Dachsen die Entnahme von Proben zur Untersuchung auf Trichinen übertragen. Die Übertragung kann sich auf den Erlegeort (zuständige Behörde, in der der Jagdbezirk liegt) und/oder auf den Wohnort des Jägers beziehen.

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlagen, bayernweit. Es sind folgende Unterlagen erforderlich:

    • gültiger Jagdschein
    • Teilnahmebestätigung der Schulung „Entnahme von Trichinenproben bei Wildschweinen und Dachsen”

Voraussetzungen

Betreffende Personen müssen Inhaber eines Jahresjagdscheines sein.

Sie müssen von der zuständigen Behörde für die Wahrnehmung dieser Tätigkeit geschult worden sein oder einen Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einer Schulung durch Bescheinigung einer anderen hierfür zuständigen Behörde vorlegen.  

Es dürfen keine Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Jäger die erforderliche Zuverlässigkeit für diese Tätigkeit nicht besitzt.

Kosten

Für die Übertragung der Probenentnahme wird eine einmalige Bescheidsgebühr erhoben. Für eine Wildmarke inkl. Wildursprungsschein wird eine Gebühr erhoben.

Verfahrensablauf

Die Übertragung der Entnahme von Proben zur Untersuchung auf Trichinen ist formlos bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde zu beantragen.

Pro Revier können auch mehrere Personen beauftragt werden. Eine Person kann auch von verschiedenen Behörden beauftragt werden. Der Personenkreis, der bei Vorliegen der Voraussetzungen beauftragt werden kann, ist nicht auf Jagdausübungsberechtigte begrenzt, sondern umfasst alle Inhaber eines gültigen Jahresjagdscheins.

Bei einer Übertragung der Probenahme auf einen Jäger legt die zuständige Behörde fest, zu welcher/welchen Trichinenuntersuchungsstelle(n) die Trichinenproben zur Untersuchung zu verbringen sind.
Die Dienstleistung der Trichinenprobenentnahme und -untersuchung durch den zuständigen amtlichen Tierarzt bestehen weiterhin unverändert und können selbstverständlich von den Verfügungsberechtigten der Tierkörper (Jäger) in Anspruch genommen werden.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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