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Vorbereitungsdienst an Förderschulen; Organisation und fachliche Betreuung durch die Regierung

Bayern 09000000089165 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

09000000089165

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Vorbereitungsdienst an Förderschulen; Organisation und fachliche Betreuung durch die Regierung

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

29.01.2025

Fachlich freigegeben durch

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Teaser

Die schulpraktische Ausbildung für das Lehramt für Förderschulen wird von der Regierung beaufsichtigt. Mitteilungen und Anträge während des Vorbereitungsdienstes sind bei diesen einzureichen.

Volltext

Die Lehrerbildung gliedert sich in drei Phasen. Nach einer theoretisch fundierten, wissenschaftlichen Ausbildung in den Fachwissenschaften (einschließlich Fachdidaktiken) und Erziehungswissenschaften an Universitäten erfolgt eine zweijährige, überwiegend schulpraktische Ausbildung im Vorbereitungsdienst an den Einsatzschulen.

Die Studienreferendarinnen und Studienreferendare werden durch das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus den Regierungsbezirken zugeteilt. Danach legt die zuständige Regierung den Dienstort fest und nimmt die Zuweisung auf Studienseminare vor. Jede Förderschule mit entsprechendem Förderschwerpunkt kann grundsätzlich Dienstort sein. Der Vorbereitungsdienst beginnt jeweils im September mit dem neuen Schuljahr.

Der Vorbereitungsdienst gliedert sich in zwei Abschnitte, die jeweils 12 Monate dauern.

Der erste Ausbildungsabschnitt umfasst:

  • eigenverantwortlichen Unterricht (8 Wochenstunden),
  • Praktikum im Unterricht eines Betreuungslehrers,
  • eigenverantwortliche Hospitation (8 Wochenstunden) und
  • Seminarveranstaltungen (10 Wochenstunden).

An zwei Wochentagen besuchen die Studienreferendarinnen und Studienreferendare die Seminarveranstaltungen. Sie finden an Schulen im Studienseminarbezirk statt. An den drei verbleibenden Wochentagen sind die Junglehrer an ihrer Einsatzschule tätig (Unterricht, Praktikum, Hospitation).
 
Der zweite Ausbildungsabschnitt umfasst:

  • eigenverantwortlichen Unterricht (16 Wochenstunden) und
  • 10 Stunden Seminarveranstaltungen.

Der Vorbereitungsdienst endet mit der Zweiten Staatsprüfung.
 
Während des Vorbereitungsdienstes haben die Studienreferendarinnen und Studienreferendare, Seminarleitungen und Schulleitungen verschiedene Mitteilungspflichten gegenüber der zuständigen Regierung (z. B. Übermittlung von Seminarbögen, Mitteilung von Beobachtungen).
In bestimmten Fällen ist die Genehmigung der zuständigen Regierung erforderlich (z. B. bei Sonderveranstaltungen oder Teilnahme als Begleitperson an einem Schullandheimaufenthalt oder an einer Lehr- und Studienfahrt). Die dienstliche Verwendung muss bei der zuständigen Regierung beantragt werden.

Die Formblätter für die Mitteilungen und Anträge sind unter "Formulare" abrufbar.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Mitteilungen und Anträge während des Vorbereitungsdienstes sind bei der zuständigen Regierung einzureichen.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtliche Klage

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal