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Wohngeld - Lastenzuschuss beantragen

Berlin 11107023037900 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

11107023037900

Leistungsbezeichnung

Wohngeld - Lastenzuschuss beantragen

Leistungsbezeichnung II

Wohngeld - Lastenzuschuss beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Wohnung (Schlagwort), Förderung (Schlagwort), Wohngeld (Schlagwort), Wohnhilfe (Schlagwort), Eigenheim (Schlagwort), Eigenheimhilfe (Schlagwort), Eigentumswohnung (Schlagwort), Wohneigentum (Schlagwort), Lastenzuschuss (Schlagwort), Wohnen (Schlagwort), Mieten (Schlagwort), Zuschuss (Schlagwort)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

  • Informationsbereiche im Zusammenhang mit Bürgern

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

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Fachlich freigegeben durch

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Teaser

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Volltext

Wohngeld ist ein vom Bund und dem Land Berlin jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten. Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen können diesen Zuschuss zu ihren Wohnkosten vom Staat erhalten.

Wer zum Kreis der Berechtigten zählt, hat auf das Wohngeld einen Rechtsanspruch. Wohngeld bekommen Sie jedoch nicht automatisch; dafür muss ein Antrag gestellt werden. Wohngeld gibt es als Lastenzuschuss für Eigentümer/innen eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung.

Höhe des Wohngeldes
Ob und in welcher Höhe ein Anspruch auf Wohngeld besteht, richtet sich nach drei Faktoren:
  • der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder,
  • der Höhe der zu berücksichtigenden Belastung und
  • der Höhe des Gesamteinkommens.
Das Wohngeld für einen Haushalt berechnet sich nach einer gesetzlichen Formel, die diese Faktoren berücksichtigt. Ob Sie Anspruch auf Wohngeld haben, können Sie mit dem Wohngeldrechner unverbindlich selbst berechnen.

Fristen und Gültigkeit
  • Wohngeld als Lastenzuschuss wird ab dem Monat gewährt, in dem der Antrag bei der zuständigen Behörde angekommen ist, sofern die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen.
  • In der Regel wird Wohngeld für 12 Monate bewilligt.
  • Für die Zeit danach müssen Sie einen neuen Antrag (Weiterleistungsantrag) für die Weiterzahlung von Wohngeld stellen.
  • Wohngeld kann auch rückwirkend beantragt werden, wenn in der Regel innerhalb von 4 Wochen nach Kenntnis von der Entscheidung über Ablehnung oder Aufhebung von Bürgergeld/Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung, der Wohngeldantrag gestellt wird. Der Beginn des Bewilligungszeitraumes von Wohngeld beginnt dann nicht mit dem Monat der Antragstellung auf Wohngeld, sondern mit dem Monat der Antragstellung auf die oben genannte Leistung (Bürgergeld/Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung).

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Wohngeld als Lastenzuschuss
    Online möglich oder Sie stellen den (Papier-) Antrag schriftlich per Post
    Für den Online-Antrag:
    • Bitte halten Sie alle erforderlichen Dokumente und Nachweise zum Hochladen in den Formaten PDF, JPG bereit. Die Gesamtgröße Ihrer Dateien darf 30 MB nicht überschreiten. Eine einzelne Datei darf maximal 5 MB groß sein.
    • Benennen Sie die Dateien wie folgt: Rufname_Nachname_Beschreibung.pdf (Beispiel: Maria_Mustermensch_Bedürfnisnachweis.pdf)
    • Sie können den generierten PDF-Antrag mit allen eingegebenen Daten wie auch den Online-Antrag bei sich abspeichern.
    Für die schriftliche Antragstellung:
    • Laden Sie den Antrag herunter, füllen Sie diesen vollständig und wahrheitsgemäß elektronisch oder in ausgedruckter Form handschriftlich aus und unterschreiben Sie den Antrag eigenhändig.
    • Papierformulare erhalten Sie auch bei Ihrem bezirklichen Bürgeramt.
  • Ausweisdokumente (in Kopie)
    von allen Personen, die in Ihrer Wohnung leben
  • Nachweis über das Aufenthaltsrecht (in Kopie)
    Falls Sie einem Staat der Europäischen Union (EU) angehören, genügt in der Regel die Kopie Ihres Ausweisdokumentes. Falls Sie einem nichteuropäischen Staat (Drittstaaten) angehören, benötigen Sie einen Nachweis über Ihren Aufenthaltstitel, z.B. eine Aufenthalts-Erlaubnis oder eine Aufenthalts-Gestattung.
  • Eigentumsnachweis (in Kopie)
    zum Beispiel Kaufvertrag, Grundbuchauszug
  • aktuelle Betriebskostenabrechnung (falls vorhanden, in Kopie)
  • Nachweis über Ihre Wohngeldzahlungen für die letzten drei Monate (in Kopie)
    zum Beispiel durch Quittungen oder Kontoauszüge
  • Nachweis über Ihre Belastungszahlungen (in Kopie)
    zum Beispiel Darlehensverträge, Fremdmittelbescheinigungen, Grundsteuerbescheid
  • Nachweise über Transferleistungen von allen Personen, die in Ihrer Wohnung leben (in Kopie)
    zum Beispiel
    • Bescheid über Arbeitslosengeld oder Bürgergeld/Arbeitslosengeld II
    • Bescheid über Grundsicherung mit Berechnungsbogen zur Sozialhilfe
    • Bescheid über Unterhaltsvorauszahlungen vom Jugendamt.
  • Einkommensnachweise für alle Haushaltsmitglieder (in Kopie)
    zum Beispiel Gehaltsbescheinigungen, Verdienstbescheinigungen oder Rentenbescheide
  • Nachweise über Werbungskosten, Schwerbehinderung und Pflegegrad, Grundrentenzeiten (in Kopie)
  • Für den Weiterleistungsantrag: Antrag, Einkommens-/Verdienstbescheinigung, Änderungsmitteilung
    Sie müssen nicht wieder die kompletten Unterlagen einreichen, es reicht aus:
    • Antragsformular mit den notwendigen Anlagen,
    • Einkommensnachweise und/oder Verdienstbescheinigung,
    • Änderungsmitteilungen zu den Kosten aus Kapitaldienst oder Bewirtschaftung.

Voraussetzungen

  • Wohngeldrechner
    Ob Sie Anspruch auf Wohngeld haben, können Sie vor Antragstellung mit dem Wohngeldrechner unverbindlich selbst berechnen.
  • Hauptwohnsitz in Berlin
    Sie wohnen in Berlin und haben hier Ihren Lebensmittelpunkt.
  • Belastungszahlung
    Sie sind Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung, nutzen den Wohnraum selbst und tragen die Kosten für den Kapitaldienst und die Bewirtschaftung (Belastung).
  • Sie empfangen keine Transferleistungen, bei der die Kosten der Unterkunft berücksichtigt werden.
    Solche Leistungen können z.B. sein:
    • Bürgergeld/Arbeitslosengeld II/Sozialgeld,
    • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung,
    • Hilfe zum Lebensunterhalt oder
    • Kinder- und Jugendhilfe.
  • Sie haben keinen Anspruch auf BAföG, BAB oder Leistungen aufgrund des Förderprogramms MobiPro-EU
    Vom Wohngeld ausgeschlossen sind Haushalte, zu denen ausschließlich Haushaltsmitglieder rechnen, denen dem Grunde nach folgende Leistungen zustehen:
    • Leistungen zur Förderung der Ausbildung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz,
    • Berufsausbildungsbeihilfe nach den §§ 56, 116 Abs. 3 oder Abs. 4 oder § 122 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III)
    • oder Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes während des ausbildungsbegleitenden Praktikums oder der betrieblichen Berufsausbildung bei Teilnahme am Sonderprogramm Förderung der beruflichen Mobilität von ausbildungsinteressierten Jugendlichen aus Europa (MobiPro-EU)
    • Dem Grund nach bedeutet, dass das eigene Einkommen bzw. das der Eltern zu hoch ist, um eine dieser Leistungen zu erhalten.
    • Hinweis: Wird allerdings eine dieser Leistungen als Darlehen gewährt, besteht kein Wohngeldausschluss.

Kosten

keine

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden