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Fahrerlaubnis - Internationalen Führerschein beantragen

Berlin 99108062012000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108062012000

Leistungsbezeichnung

Fahrerlaubnis - Internationalen Führerschein beantragen

Leistungsbezeichnung II

Fahrerlaubnis - Internationalen Führerschein beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Fleppe (Schlagwort), Internationaler Führerschein (Schlagwort), Führerscheine (Schlagwort), Führerscheinangelegenheiten (Schlagwort), Führerscheinbearbeitung (Schlagwort), Führerschein (Schlagwort), Führerscheinausstellung (Schlagwort), Lappen (Schlagwort)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

  • Informationsbereiche im Zusammenhang mit Bürgern

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Wenn Sie im Ausland ein Kraftfahrzeug Führen wollen (z.B. Auto fahren), dann benötigen Sie einen Internationalen Führerschein. Ein Internationaler Führerschein ist 3 Jahre gültig und darf die Gültigkeit des nationalen Führerscheins nicht überschreiten. Eine Verlängerung ist nicht möglich.

  • Die genaue Auflistung der Vertragsstaaten, für die diese Regelung gilt, finden Sie im Übereinkommen von 1968 (unter "Rechtsgrundlagen").
  • Die Länder der Europäischen Union sowie Island, Liechtenstein und Norwegen zählen nicht dazu. Das bedeutet, für diese Länder brauchen Sie keinen Internationalen Führerschein.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis bzw. Pass
  • 1 Lichtbild
    Aktuelles biometrisches Foto
  • Vorlage des Führerscheins

Voraussetzungen

  • Deutscher Kartenführerschein
    • Inhaber deutscher "Papier-Führerscheine" müssen vor Ausstellung eines internationalen Führerscheins die Umstellung in einen Kartenführerschein beantragen.
    • Inhaber ausländischer Führerscheine können sich bei der Fahrerlaubnisbehörde nach den Möglichkeiten für die Ausstellung eines Internationalen Führerscheins erkundigen.
  • Wohnsitz in Berlin
    Wenn Berlin Nebenwohnsitz ist, kann der Antrag mit Zustimmung der Behörde des Hauptwohnsitzes gestellt werden.
    Jedes Bürgeramt ist für die Ausstellung eines Internationalen Führerscheins zuständig.
  • Persönliche Vorsprache ist erforderlich

Kosten

15,00 Euro

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

sofort

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden