Fahrerlaubnis - Internationalen Führerschein beantragen
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Begriffe im Kontext
Fleppe (Schlagwort), Internationaler Führerschein (Schlagwort), Führerscheine (Schlagwort), Führerscheinangelegenheiten (Schlagwort), Führerscheinbearbeitung (Schlagwort), Führerschein (Schlagwort), Führerscheinausstellung (Schlagwort), Lappen (Schlagwort)
Fachlich freigegeben am
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Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Wenn Sie im Ausland ein Kraftfahrzeug Führen wollen (z.B. Auto fahren), dann benötigen Sie einen Internationalen Führerschein. Ein Internationaler Führerschein ist 3 Jahre gültig und darf die Gültigkeit des nationalen Führerscheins nicht überschreiten. Eine Verlängerung ist nicht möglich.
- Die genaue Auflistung der Vertragsstaaten, für die diese Regelung gilt, finden Sie im Übereinkommen von 1968 (unter "Rechtsgrundlagen").
- Die Länder der Europäischen Union sowie Island, Liechtenstein und Norwegen zählen nicht dazu. Das bedeutet, für diese Länder brauchen Sie keinen Internationalen Führerschein.
- Personalausweis bzw. Pass
- 1 Lichtbild
Aktuelles biometrisches Foto - Vorlage des Führerscheins
- Deutscher Kartenführerschein
- Inhaber deutscher "Papier-Führerscheine" müssen vor Ausstellung eines internationalen Führerscheins die Umstellung in einen Kartenführerschein beantragen.
- Inhaber ausländischer Führerscheine können sich bei der Fahrerlaubnisbehörde nach den Möglichkeiten für die Ausstellung eines Internationalen Führerscheins erkundigen.
- Wohnsitz in Berlin
Wenn Berlin Nebenwohnsitz ist, kann der Antrag mit Zustimmung der Behörde des Hauptwohnsitzes gestellt werden.
Jedes Bürgeramt ist für die Ausstellung eines Internationalen Führerscheins zuständig. - Persönliche Vorsprache ist erforderlich