Fahrerlaubnis - Neuerteilung beantragen
Inhalt
Begriffe im Kontext
Führerschein (Schlagwort), Entziehung (Schlagwort), Neuerteilung (Schlagwort), Fahrerlaubnis (Schlagwort), Lappen (Schlagwort), Pappe (Schlagwort)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
- Personalausweis oder Pass
- 1 Lichtbild
Aktuelles biometrisches Foto - falls vorhanden, Unterlagen über die Entziehung der Fahrerlaubnis (z. B. Gerichtsurteil)
- Führungszeugnis
Das Führungszeugnis (Belegart "O", zur Vorlage bei einer Behörde) wird bei der Antragstellung gleich mit beantragt (gebührenpflichtig). Das Führungszeugnis kann nur in einem Bürgeramt mit beantragt werden, in der Fahrerlaubnisbehörde ist das nicht möglich. - Sehtestbescheinigung
Nicht älter als 2 Jahre; Nur für die Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L oder T - augenärztliche Untersuchung
Nicht älter als 2 Jahre; Nur für die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E.
Hinweise zu den Untersuchungen und den Untersuchungsformularen unten als Link - ärztliche Untersuchung
Nicht älter als 1 Jahr; Nur für die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E.
Hinweise zu den Untersuchungen und den Untersuchungsformularen unten als Link - Nachweis über Schulung in Erster Hilfe
Unterweisungen über die " Sofortmaßnahmen am Unfallort" finden seit dem 22.10.2017 keine Anerkennung mehr. Wurde eine Schulung in Erster Hilfe schon einmal gegenüber der Fahrerlaubnisbehörde nachgewiesen, muss die Bescheinigung nicht erneut vorgelegt werden. - ggf. Nachweis über Grundqualifikation für Berufskraftfahrer/innen
Wenn Sie die Fahrerlaubnisklassen C/D neu beantragen und den Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) mit beantragen wollen.
- Der Antrag kann bereits sechs Monate vor Ablauf einer gerichtlichen Sperre gestellt werden.
- Persönliche Vorsprache ist erforderlich
- Hauptwohnsitz in Berlin
Wenn Berlin Nebenwohnsitz ist, kann der Antrag nur in begründeten Ausnahmefällen und mit Zustimmung der Behörde des Hauptwohnsitzes gestellt werden. - Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) beantragen bei Neuerteilung der Fahrzeugklassen C und D
Angehende Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer können bei der Antragstellung der Fahrerlaubnisklassen C und D den notwendigen Fahrerqualifizierungsnachweis mit beantragen. Der FQN dient dem Nachweis der Berufskraftfahrerqualifikation und löst die Eintragung der Schlüsselzahl „95“ im Führerschein ab.
- 222,60 Euro
- 35,00 Euro: Ausstellung eines FQN zzgl. Direktversand innerhalb Deutschlands bzw. Direktversand in EU-Mitgliedsstaaten
- Hinweise zu den ärztlichen Untersuchungen und den Untersuchungsformularen (Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten)
- Foto-Mustertafel
- Informationen zur Grundqualifikation und Weiterbildung für Fahrer im gewerblichen Güterkraft- und Personenverkehr (Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten)
- Weitere Informationen zur Neuerteilung der Fahrerlaubnis (Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten)
- Informationen zur Schlüsselzahl 197 - "Automatikregelung" (Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten)