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Geburt eines Kindes melden

Berlin 99027006261000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99027006261000

Leistungsbezeichnung

Geburt eines Kindes melden

Leistungsbezeichnung II

Geburt eines Kindes melden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Schwangerschaft (Schlagwort), Urkunde (Schlagwort), Standesamt (Schlagwort), Kind (Schlagwort), Mutter (Schlagwort), Sohn (Schlagwort), Tochter (Schlagwort), Eltern (Schlagwort), Beurkundung (Schlagwort), Geburt (Schlagwort), Klapperstorch (Schlagwort), Nachwuchs (Schlagwort), Vater (Schlagwort), Kindesanmeldung (Schlagwort), Bescheinigung (Schlagwort), Entbindung (Schlagwort), Frühgeburt (Schlagwort), Baby (Schlagwort), Geburtsurkunde (Schlagwort), Anzeige (Schlagwort), Geburtsanzeige (Schlagwort), Krankenhaus (Schlagwort), Hausgeburt (Schlagwort), Erstbeurkundung (Schlagwort)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

  • Informationsbereiche im Zusammenhang mit Bürgern

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Die Geburt Ihres Kindes muss in dem Standesamt gemeldet (angezeigt) werden, in dessen Bezirk das Kind zur Welt gekommen ist. Dort wird die Geburt dann beurkundet und Geburtsurkunden können ausgestellt werden.

Sie erhalten insgesamt 3 kostenfreie Urkunden für das Elterngeld, Kindergeld und die Krankenkasse. Für weitere Geburtsurkunden für Ihre persönlichen Unterlagen müssen Sie Gebühren zahlen.

Erforderliche Unterlagen

  • Anzeige der Geburt
    • entweder übermittelt die Einrichtung (das Krankenhaus bzw. das Geburtshaus) die Geburtsanzeige
    • oder die Eltern übermitteln die Geburtsbescheinigung innerhalb einer Woche (bei Hausgeburten)
  • ggf. Erklärung beider Elternteile über Vornamen und Familiennamen des Kindes (unterschrieben)
    (unter "Formulare")
    • Die Namenserklärung kann auch formlos erfolgen, muss aber von beiden Elternteilen unterschrieben werden.
    • Den Vordruck für die Namenserklärung erhalten Sie auch im Krankenhaus, Geburtshaus oder im Standesamt.
    • Wenn die Einrichtung (Krankenhaus bzw. Geburtshaus) die Geburtsanzeige übermittelt, ist die Namenserklärung oft schon enthalten.
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass der Eltern
  • Geburtsurkunde der Mutter
  • ggf. Geburtsurkunde des Vaters
  • ggf. Eheurkunde
  • ggf. Vaterschaftsanerkennung
    Erforderlich, sofern eine solche Erklärung abgegeben wurde und beide Eltern nicht miteinander verheiratet sind.
  • ggf. Sorgeerklärung
    Erforderlich, sofern eine solche Erklärung abgegeben wurde und beide Eltern nicht miteinander verheiratet sind.
  • ggf. Nachweis über die Auflösung der Ehe
    Ist die Kindesmutter geschieden oder verwitwet, ist die Eheurkunde sowie ein Nachweis über die Auflösung (Auflösungsvermerk auf der Urkunde oder rechtskräftiges Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde) erforderlich.
  • ggf. Vorlage einer Vollmacht
    Die Aushändigung der fertigen Urkunden ist auch unter Vorlage einer Vollmacht möglich. Verwandte in gerader Linie (Großeltern/Eltern/Kinder) erhalten die Urkunden auch ohne Vollmacht.
  • ggf. weitere Dokumente
    Die Aufzählung ist nicht abschließend. Weitere Dokumente können benötigt werden. Sollte ein Elternteil oder beide eine andere als die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, so ist eine Beratung beim zuständigen Standesamt hinsichtlich der erforderlichen Unterlagen sowie der Familiennamensführung empfehlenswert.

Voraussetzungen

  • Das Kind kommt in einem Berliner Krankenhaus oder Geburtshaus zur Welt
    Die Einrichtung (das Krankenhaus bzw. das Geburtshaus) meldet in diesem Fall die Geburt dem zuständigen Standesamt und übermittelt die Geburtsanzeige.
  • oder: Das Kind kommt zu Hause zur Welt (Hausgeburt)
    In diesem Fall stellen Hebammen, Geburtshelfer, Ärztinnen und Ärzte die Geburtsbescheinigung aus. Diese muss dann von den Eltern dem zuständigen Standesamt vorgelegt werden.
  • ggf. Frist: 1 Woche
    Wenn das Kind zu Hause zur Welt kommt, dann muss die Geburt von den Eltern innerhalb einer Woche dem zuständigen Standesamt gemeldet und die Geburtsbescheinigung vorgelegt werden.
  • Dokumente in deutscher Sprache
    • Sollten die erforderlichen Unterlagen / Urkunden nicht in deutscher Sprache vorliegen, so müssen diese durch eine/n in Deutschland beeidigte/n Dolmetscher/in übersetzt werden (unter "Weiterführende Informationen").
    • Für einige Länder ist zudem eine Überbeglaubigung (Apostille oder Legalisation) erforderlich. Die Apostille (von der zuständigen Heimatbehörde im Heimatland ausgestellt) oder die Legalisation (von der deutschen Botschaft ausgestellt) muss direkt auf dem Original angebracht oder damit verbunden sein (mehr unter "Weiterführende Informationen").
    • Bei Urkunden, die im Original in arabisch, griechisch, hebräisch oder kyrilisch ausgestellt wurden, muss die Übersetzung von Personennamen (wie Vor- und Familiennamen, Geburtsnamen) zwingend nach den Transliterationsnormen (ISO 9-1995 / ISO 843 / DIN 31634 / ELOT 734 usw.) erfolgen.
  • Dokumente im Original
    Sämtliche erforderliche Unterlagen/ Urkunden müssen dem zuständigen Standesamt grundsätzlich im Original vorliegen. Urkunden dürfen nicht verändert und/oder perforiert/laminiert werden.

Kosten

  • keine: Anzeige einer Geburt (Geburt melden)
  • 12,00 Euro: Geburtsurkunde für private Unterlagen
  • 12,00 Euro: Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister
  • 12,00 Euro: Ausstellung einer internationalen Geburtsurkunde
  • 6,00 Euro: Jede weitere Urkunde derselben Art bei gleichzeitiger Ausstellung

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

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