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Aufenthaltserlaubnis-Schweiz

Berlin 99010025001000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99010025001000

Leistungsbezeichnung

Aufenthaltserlaubnis-Schweiz

Leistungsbezeichnung II

Aufenthaltserlaubnis-Schweiz

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Aufenthaltserlaubnis (Schlagwort), Schweiz (Schlagwort), Freizügigkeit (Schlagwort), Visum (Schlagwort), Abkommen vom 21. Juni 1999 (Schlagwort), Eidgenossenschaft (Schlagwort), Visa (Schlagwort), EU (Schlagwort)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

  • Informationsbereiche im Zusammenhang mit Bürgern

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Staatsangehörige der Schweiz und ihre Familienangehörigen müssen innerhalb von 3 Monaten nach der Einreise ihren Aufenthalt bei der Ausländerbehörde persönlich anzeigen.
Bei der Ausländerbehörde wird dabei geprüft, ob ein Freizügigkeitsrecht besteht.

Wenn ein Freizügigkeitsrecht besteht, wird die Aufenthaltserlaubnis-Schweiz nach dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 21. Juni 1999 ausgestellt.

Erforderliche Unterlagen

  • Formular Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels (ausgefüllt)
  • gültiger Pass oder ID-Karte bei Staatsangehörigen der Schweiz
  • gültiger Pass bei Familienangehörigen des Staatsangehörigen der Schweiz
  • 1 aktuelles biometrisches Passfoto
    Achtung:
    • Ab dem 01. Mai 2025 dürfen biometrische Passfotos grundsätzlich nur noch direkt in den Behörden oder in zertifizierten Fotostudios digital erstellt und auf einem gesicherten elektronischen Weg übermittelt werden.
    • Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Ihrem Termin auf der Website des Landesamtes für Einwanderung (siehe unter „Weiterführende Informationen“) über den jeweils aktuellen Stand.
  • Staatsangehörige der Schweiz müssen ihr Recht auf Freizügigkeit nachweisen
    Zur Glaubhaftmachung des Freizügigkeitsrechts sind bitte folgende Unterlagen (jeweils im Original und in Kopie) vorzulegen:
    • Arbeitnehmer: Arbeitsvertrag oder Einstellungszusage
    • Selbstständige: Gewerbeanmeldung vom Gewerbeamt, ggf. Aufträge, Rechnungen oder Ähnliches
    • Freiberufler: Steuernummer vom Finanzamt, ggf. Aufträge, Rechnungen oder Ähnliches
    • Studierende: Zulassung der Hochschule oder Immatrikulationsbescheinigung, Nachweis über ausreichende Existenzmittel und Krankenversicherung
    • Nichterwerbstätige: Nachweis über ausreichende Existenzmittel und Krankenversicherung
  • Familienangehörige benötigen einen Nachweis ihrer familiäre Beziehung mit dem Staatsangehörigen der Schweiz
    z.B. Geburtsurkunde, Eheurkunde, eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft, Unterlagen zum Sorgerecht für minderjährige Kinder
  • Nachweis über den Hauptwohnsitz in Berlin
    • Bescheinigung über die Anmeldung der Wohnung (Meldebestätigung) oder
    • Mietvertrag und Einzugsbestätigung des Vermieters
    Mehr zum Thema im Abschnitt „Weiterführende Informationen“

Voraussetzungen

  • Staatsangehörigkeit der Schweiz
    Bei einer Familie muss mindestens ein Familienmitglied die Staatsangehörigkeit der Schweiz besitzen.
  • Hauptwohnsitz in Berlin
  • Persönliche Vorsprache mit Termin
    Bitte wenden Sie sich für die Vereinbarung eines Termins per Kontaktformular an das zuständige Referat E 6 (siehe Abschnitt "Weiterführende Informationen").

Kosten

Staatsangehörige der Schweiz
  • 37,00 Euro: Ab dem vollendeten 24. Lebensjahr
  • 22,80 Euro: Bis zum vollendeten 24. Lebensjahr
Familienangehörige aus Drittstaaten
  • 100,00 Euro: Für Erwachsene
  • 50,00 Euro: Für Minderjährige
Für die Erstellung eines digitalen Passfotos am Selbstbedienungsterminal vor Ort: 6,00 Euro

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

Nach der Vorsprache mit Termin dauert es ungefähr 4 Wochen, bis die Aufenthaltserlaubnis-Schweiz als elektronischer Aufenthaltstitel ausgestellt ist und abgeholt werden kann.

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden