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Hilfe zur Pflege beantragen

Berlin 99107014017000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99107014017000

Leistungsbezeichnung

Hilfe zur Pflege beantragen

Leistungsbezeichnung II

Hilfe zur Pflege beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Pflege (Schlagwort), Hilfe zur Pflege (Schlagwort), ambulante Hilfe zur Pflege (Schlagwort), Pflegeheim (Schlagwort), Pflegestufe (Schlagwort), Pflegegeld (Schlagwort), Heimpflege (Schlagwort), Sozialhilfe (Schlagwort), HzP (Schlagwort), Sozialamt (Schlagwort), häusliche Pflege (Schlagwort), Entlastungsbetrag (Schlagwort), Pflegehilfsmittel (Schlagwort), wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (Schlagwort), Tagesstätte (Schlagwort), Stationäre Hilfen (Schlagwort), Kurzzeitpflege (Schlagwort), Teilstätionäre Hilfen (Schlagwort)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

  • Informationsbereiche im Zusammenhang mit Bürgern

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Die Kosten für die Pflege sind seit Jahren steigend. Oft deckt die Pflegeversicherung nur einen Teil der anfallenden Kosten ab. Den Rest müssen die Betroffenen selbst tragen. Wenn das Geld nicht ausreicht, haben Sie die Möglichkeit, Hilfe zur Pflege zu beantragen.

Die Hilfe zur Pflege umfasst:

  • Ambulante Hilfen: häusliche Pflege, Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel, wohnumfeld-verbessernde Maßnahmen und Pflegegeld
  • Teilstationäre Hilfe in Tagesstätten
  • Stationäre Hilfen: Kurzzeitpflege und Heimpflege
Verfahrensablauf
Den Antrag für alle Arten der Hilfe zur Pflege können Sie schriftlich per Post stellen. Den Antrag für die ambulante Hilfe zur Pflege können Sie auch online stellen.

Online-Antragstellung für die ambulante Hilfe zur Pflege
Hinweis: Personen, die in einer stationären Pflegeeinrichtung oder in einer vollstationären Einrichtung oder Räumlichkeiten der Eingliederungshilfe leben, können keinen Antrag auf ambulante Hilfe zur Pflege stellen.

1. Starten Sie den Online-Dienst und füllen Sie den Antrag möglichst mit vollständigen Angaben aus.

2. Laden Sie zum Abschluss der Bearbeitung die geforderten Unterlagen und Nachweise hoch.

3. Das Amt für Soziales prüft Ihren Antrag und meldet sich bei Ihnen, falls Unklarheiten bestehen oder Unterlagen fehlen.

4. Nach Abklärung möglicher offener Fragen oder Unterlagen erhalten Sie vom Amt für Soziales einen Bescheid.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Hilfe zur Pflege (Sozialhilfe)
    Den Antrag für alle Arten der Hilfe zur Pflege können Sie schriftlich per Post einreichen. Den Antrag für die ambulante Hilfe zur Pflege können Sie auch online stellen.

    • Bei Online-Antragstellung: Die Gesamtgröße Ihrer Dateien darf 85 MB nicht überschreiten. Eine einzelne Datei darf maximal 3 MB groß sein. Scannen Sie Dokumente bitte möglichst mit einer niedrigen Auflösung zwischen 100 und 150 dpi ein. Die Datei darf in den zulässigen Dateiformaten JPG, JPEG, PNG und PDF hochgeladen werden.
    • Bei schriftlicher Antragstellung: Reichen Sie den ausgefüllten Antrag, die Anlagen und Kopien Ihrer Unterlagen und Nachweise schriftlich per Post beim zuständigen Sozialamt ein.
  • Gültige Personaldokumente
    zum Beispiel Personalausweis, Unionsbürgerkarte (eID-Karte), elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) oder Pass mit Meldebestätigung oder Meldebescheinigung
  • Bei Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit: Nachweis über den Aufenthaltsstatus
  • Bei Vertretung: Vollmacht / Betreuerausweis
  • Bescheid der Pflegekasse über die Pflegegradfeststellung
    Gutachten des Medizinischen Dienstes der Pflegeversicherung
  • Ärztliche Unterlagen (soweit vorhanden)
  • Bei Schwerbehinderung: Bescheid des Versorgungsamtes über die Feststellung eines Grades der Behinderung
    Schwerbehindertenausweis
  • Nachweise über die Kranken- und Pflegeversicherung
  • Einkommensnachweise
  • Vermögensnachweise
    beispielsweise für kapitalbildende Versicherungen (Lebensversicherung, Bausparversicherung, Riester-Renten-Verträge, Sterbegeldversicherung, Bestattungsvorsorge u. ä.), Sparkonten, Grundstücke, Immobilien, Wertgegenstände, Kfz usw.
  • Kontoauszüge
  • Angaben über unterhaltsverpflichtete Angehörige
  • Mietvertrag
    gegebenenfalls auch Mietänderungs-Schreiben
  • Heimvertrag oder Pflegevertrag (falls zutreffend)
  • Der Umfang der benötigten Unterlagen, insbesondere Einkommens- und Vermögensnachweise, richtet sich nach den Besonderheiten des Einzelfalls.

Voraussetzungen

  • Pflegebedürftigkeit ab Pflegegrad 2
    Bei Pflegegrad 1 wird die Gewährung eines Entlastungsbetrags, von Pflegehilfsmitteln und wohnumfeld-verbessernden Maßnahmen geprüft.
  • Sie verfügen über keine ausreichenden finanziellen Mittel zur Deckung des notwendigen Bedarfes nach Ausschöpfen aller vorrangigen sonstigen Hilfen
    Zu den vorrangigen sonstigen Hilfen zählt beispielsweise die Pflegeversicherung.

Kosten

keine

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

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