Hilfe bei drohender oder bereits eingetretener Wohnungslosigkeit
Inhalt
Begriffe im Kontext
Wohnungssicherung (Schlagwort), Wohnungsnotfallhilfe (Schlagwort), Wohnungserhalt (Schlagwort), Wohnungserlangung (Schlagwort), Mietschulden (Schlagwort), obdachlos (Schlagwort), Zwangsräumung (Schlagwort), Räumungsklagen (Schlagwort), Energieschulden (Schlagwort), Miete (Schlagwort), Haft (Schlagwort), Haftentlassene (Schlagwort), Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (Schlagwort), Wohnungslosigkeit (Schlagwort), Unterbringung (Schlagwort), Kältehilfe (Schlagwort), Platte (Schlagwort), Trebe (Schlagwort), Wohnheim (Schlagwort), Mietrückstand (Schlagwort), Schulden (Schlagwort), Obdachlosigkeit (Schlagwort), Mietschuldenberatung (Schlagwort), Wohnhilfe (Schlagwort), Sozialhilfe (Schlagwort)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
- Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II)
- Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII)
- Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG Berlin)
- Ausführungsvorschriften zur Gewährung von Leistungen gemäß § 22 SGB II und §§ 35 und 36 SGB XII (AV-Wohnen)
- Ausführungsvorschriften über die örtliche Zuständigkeit für die Leistungen der Sozialhilfe nach dem SGB XII (AV Zuständigkeit Soziales - AV ZustSoz)
Sie können Hilfe bekommen,
- wenn Ihnen der Verlust Ihrer Wohnung droht oder
- wenn Sie keine Wohnung oder andere Wohnmöglichkeit mehr haben.
- Vermittlung einer Wohnmöglichkeit,
- Beratung und Hilfe bei der Neuanmietung von angemessenem Wohnraum (beispielsweise darlehensweise Gewährung der Mietkaution),
- Unterstützung und Beratung bei Schulden (insbesondere Miet- und Energieschulden).
- Antrag auf Sozialhilfe
mit Anlagen - Ausweis-Dokument
zum Beispiel Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltstitel - Nachweis über den letzten Wohnsitz
zum Beispiel Personalausweis oder Melde-Bescheinigung - Nachweis über vorhandenes Einkommen
zum Beispiel
- Lohn-Abrechnungen
- Bescheide zum Beispiel vom Arbeitsamt, Jobcenter, Sozialamt, Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten, Krankenkasse, Rententräger
- Nachweise über vorhandenes Vermögen
zum Beispiel:
- Konto-Auszüge
- Wertgegenstände (Auto, Schmuck und Ähnliches)
- Bausparverträge
- Lebensversicherungen, private Rentenversicherungen
- Nachweise über vorhandene Schulden
zum Beispiel:
- Konto-Auszüge
- Mahnungen
- Ratenzahlungs-Vereinbarungen
- Mietvertrag und vorhandene Unterlagen zur Wohnung
zum Beispiel:
- Schreiben über die Änderung der Miete
- Mietkonto-Auszug
- Mahnungen
- Kündigungsschreiben
- Mitteilung über die Räumungsklage
- Mitteilung über die Zwangsräumung
- Mahnungen des Energie-Versorgers
- Mitteilung des Energie-Versorgers, dass der Strom abgestellt wird
- Manchmal können weitere Unterlagen erforderlich sein. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig bei der zuständigen Behörde.
- Wohnungslosigkeit oder drohender Verlust der Wohnung
Sie haben keine Wohnung oder Sie werden Ihre Wohnung demnächst verlieren, falls Sie keine Hilfe bekommen.