Werkstattkarte beantragen
Inhalt
Begriffe im Kontext
Werkstattkarte (Schlagwort), Speicherkarte (Schlagwort), Tachograph (Schlagwort), Kontrollgerät (Schlagwort), Fahrtenschreiber (Schlagwort)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
- Antrag auf Ausstellung einer Werkstattkarte
Bei der persönlichen Vorsprache ist das vollständig ausgefüllte Antragsformular vorzulegen. Postalisch eingereichte Anträge können nicht bearbeitet werden. - Personalausweis oder Pass des Unternehmers bzw. der zur Vertretung berufenen Person
(Kopie) - ggf. zusätzlich: Vollmacht für die Vertretung
gegebenenfalls bitte eine Vollmacht für die vorsprechende Person mitbringen - Gewerbeanmeldung oder Auszug aus dem Handelsregiste
(Kopie) - Aktuelle Anerkennung oder Beauftragung nach § 57b StVZO
Bei Werkstätten - Personalausweis oder Pass des Technikers oder der Technikerin
(Kopie) - Schulungsnachweis für den Techniker oder die Technikerin
gemäß der "Richtlinie für die Durchführung von Schulungen der verantwortlichen Fachkräfte, die Prüfungen der Fahrtschreiber und Kontrollgeräte nach § 57b Abs. 3 StVZO durchführen" (nicht älter als 3 Jahre) - Schriftliche Erklärung über das Arbeitsverhältnis
vom Techniker oder der Technikerin handschriftlich bestätigt,
oder Kopie des Arbeitsvertrages
- Persönliche Vorsprache ist erforderlich
Der Antrag muss persönlich gestellt werden, ggf. durch eine bevollmächtigte Person.