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Umsatzsteuer - Voranmeldungen - Jahreserklärungen

Berlin 99102021241000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99102021241000

Leistungsbezeichnung

Umsatzsteuer - Voranmeldungen - Jahreserklärungen

Leistungsbezeichnung II

Umsatzsteuer - Voranmeldungen - Jahreserklärungen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Umsatzsteuer (Schlagwort), Voranmeldung (Schlagwort), USt (Schlagwort), USt-Jahreserklärung (Schlagwort), Mehrwertsteuer (Schlagwort), ELSTER (Schlagwort), elster (Schlagwort), Elster (Schlagwort), elektronische Steuererklärung (Schlagwort), ELSTEROnline (Schlagwort)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

  • Informationsbereiche im Zusammenhang mit Bürgern

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

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Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Die Umsatzsteuer - auch Mehrwertsteuer genannt - gehört zu den Besitz- und Verkehrsteuern. Sie ist eine allgemeine Verbrauchsteuer, mit der grundsätzlich der gesamte private und öffentliche Verbrauch belastet wird.

Der Umsatzsteuer unterliegen
  • Lieferungen (z.B. Warenverkäufe) und sonstige Leistungen (z.B. Beratungsleistungen, Reparaturarbeiten, Vermietung und Verpachtung),
  • die Einfuhr (Einfuhrumsatzsteuer) und
  • der innergemeinschaftliche Erwerb (z.B. Warenbezüge aus anderen EU-Mitgliedstaaten).

Bemessungsgrundlage ist der Erlös, den ein Unternehmer für seine Leistungen im Inland erhält, jedoch abzüglich der Umsatzsteuer. Der allgemeine Steuersatz (= Regelsteuersatz) beträgt 19 % und der ermäßigte Steuersatz beträgt 7 % (z.B. für Lebensmittel - nicht für Alkohol -). Die Umsatzsteuer wird durch Anwendung des jeweiligen Steuersatzes auf die Bemessungsgrundlage errechnet.

Steuerbefreiungen

Steuerbefreiungen kommen nur unter bestimmten engen Voraussetzungen in Betracht, teilweise sind gesonderte Bescheinigungen notwendig. Einzelfragen dazu und Details zum Vorsteuerabzug sind im Voranmeldungs- bzw. Veranlagungsverfahren mit dem zuständigen Finanzamt zu klären.

Nach Ablauf des Kalenderjahres ist bis zum 31. Juli des Folgejahres stets eine Umsatzsteuerjahreserklärung abzugeben.

Erforderliche Unterlagen

  • Elektronische Übermittlung
    Die Umsatzsteuer-Voranmeldungen und die Umsatzsteuererklärung sind elektronisch zu übermitteln.
  • Authentifizierung
    Folgende Unterlagen:
    • die Umsatzsteuer-Voranmeldung,
    • der Antrag auf Dauerfristverlängerung,
    • die Anmeldung der Sondervorauszahlung,
    • die Umsatzsteuer-Jahreserklärung
    können nur elektronisch authentifiziert übermittelt werden. Das hierfür erforderliche elektronische Zertifikat erhalten Sie unabhängig von der für die Übermittlung ausgewählten Software durch Registrierung bei "Mein ELSTER" (www.elster.de).
  • Die Verwendung von Papiervordrucken ist nicht mehr zulässig.

Voraussetzungen

  • Umsatzsteuerliche Unternehmereigenschaft
    Schuldner der Umsatzsteuer ist grundsätzlich der Unternehmer. Nach der Begriffsbestimmung des Gesetzes ist Unternehmer, wer eine nachhaltige Tätigkeit selbständig zur Erzielung von Einnahmen ausübt. Die Umsatzsteuer wird jedoch nur erhoben, wenn der Unternehmer kein sogenannter Kleinunternehmer ist (siehe Weiterführende Informationen).
  • Für die Online-Antragstellung: Registrierung/Anmeldung beim Portal "Elster"

Kosten

keine

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden