Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen beglaubigen
Inhalt
Begriffe im Kontext
Betreuung (Schlagwort), Betreuungsverfügung (Schlagwort), Vorsorgevollmacht (Schlagwort), Vollmacht (Schlagwort), öffentliche Beglaubigung (Schlagwort)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Die Dienstleistung umfasst Beratung zu und öffentliche Beglaubigung von:
- Vorsorgevollmachten (Festlegung, welche Person im Falle der Entscheidungsunfähigkeit des Vollmachtgebers oder der Vollmachtgeberin für diesen handeln soll.)
- Betreuungsverfügungen (Festlegung, welche Person im Falle der Notwendigkeit als Betreuer oder Betreuerin bzw. auf keinen Fall bestellt werden soll.)