Approbation als Arzt - Erteilung - wenn Ärztliche Prüfung in Berlin abgelegt
Inhalt
Approbation als Arzt - Erteilung - wenn Ärztliche Prüfung in Berlin abgelegt
Begriffe im Kontext
Approbation (Schlagwort), Berufserlaubnis (Schlagwort), Arzt (Schlagwort)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
- Zeugnis über die Ärztliche Prüfung
- Amtliches Führungszeugnis
- Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
- Namensänderungsurkunde (wenn sich der Name nach Ausstellung des Zeugnisses über die Ärztliche Prüfung geändert hat)
- Erklärung darüber, ob ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches oder berufsrechtliches Ermittlungsverfahren anhängig ist
- Ärztliche Bescheinigung, in der die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs bestätigt wird
- Promotionsurkunde (wenn vorhanden)
- Bescheinigung der Ärztekammer, wenn bereits eine ärztliche Tätigkeit ausgeübt wurde
- Antrag auf Erteilung der Approbation als Arzt (Prüfung im Land Berlin)
- Erklärung darüber, ob ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches oder berufsrechtliches Ermittlungsverfahren anhängig ist
- Ärztliche Bescheinigung, in der die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs bestätigt wird