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Vorkaufsrecht der Gemeinde - Negativzeugnis beantragen

Berlin 99012038234000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99012038234000

Leistungsbezeichnung

Vorkaufsrecht der Gemeinde - Negativzeugnis beantragen

Leistungsbezeichnung II

Vorkaufsrecht der Gemeinde - Negativzeugnis beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Vorkaufsrecht (Schlagwort), Gemeinde (Schlagwort), Gemeindliches Vorkaufsrecht (Schlagwort), Grundstückskaufvertrag (Schlagwort), Negativbescheid (Schlagwort), Negativtestat (Schlagwort), Grundstück (Schlagwort), Grundbuchamt (Schlagwort), Kaufvertrag (Schlagwort)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

  • Informationsbereiche im Zusammenhang mit Bürgern

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Ein Negativzeugnis bescheinigt, dass eine Gemeinde kein Vorkaufsrecht zum Kauf eines Grundstücks besitzt oder das Vorkaufsrecht nicht ausüben möchte. Mit der Vorlage des Negativzeugnisses kann die Eintragung im Grundbuch vollzogen werden.

Verfahrensablauf
  1. Die Vertragsparteien (Verkäufer oder Käufer) teilen der Gemeinde den Inhalt ihres Kaufvertrages mit.
  2. Die Gemeinde prüft, ob ein Vorkaufsrecht besteht und ob es ausgeübt werden soll. Das Vorkaufsrecht kann nur innerhalb von 3 Monaten ausgeübt werden.
  3. Besteht kein Vorkaufsrecht oder soll dieses nicht ausgeübt werden, erteilt die Gemeinde hierüber unverzüglich ein Negativzeugnis.
Das Vorkaufsrecht ist in mehreren Fällen ausgeschlossen, z.B. bei einem Verkauf an Ehegatten, Verwandte, Verschwägerte oder, wenn das Grundstück dem Bebauungsplan entsprechend bebaut und genutzt wird.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Erteilung eines Negativzeugnisses
    Sie können diesen Antrag mit den Angaben aus dem Kaufvertrag formlos stellen oder das Formularblatt ausgefüllt übersenden.
  • Angaben aus dem Kaufvertrag
    • Tatsache des Kaufs
    • Datum des Kaufs,
    • genaue Bezeichnung des Grundstücks (Straße, Haus-Nr., Flur, Flurstück, Größe, Grundbuchblatt-Nr.),
    • Benennung der Kaufvertragsparteien mit vollständigen Anschriften und Angabe des Gebührenpflichtigen
  • Urkundenrolle

Voraussetzungen

  • Kaufvertrag für ein Grundstück innerhalb des Gemeindegebiets
  • Der Inhalt des Kaufvertrages muss der Gemeinde mitgeteilt werden
    durch einen der Vertragsparteien (Verkäufer oder Käufer)

Kosten

100,00 Euro

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

circa 3 Wochen

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden