Haltverbot für Umzüge
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Begriffe im Kontext
parken (Schlagwort), Parkverbot (Schlagwort), Halteverbot (Schlagwort), Verkehr (Schlagwort), Straßenverkehr (Schlagwort), Umzug (Schlagwort), Schilder (Schlagwort), umziehen (Schlagwort), Straßenschild (Schlagwort), Parkplatzabsperrung (Schlagwort)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Damit Ihr Möbelwagen am Umzugstag vor der alten und der neuen Wohnung halten kann, sollten Sie sich um vorübergehende Haltverbote kümmern. Bei den bezirklichen Straßenverkehrsbehörden erhält man eine Anordnung, jedoch keine Verkehrszeichen. Sollten Sie über keine Schilder verfügen, ist es daher ratsam, sich direkt an eine entsprechende Firma zu wenden (z. B. im Branchenbuch unter Baustellenabsicherung). Diese ist in der Regel berechtigt, Verkehrszeichen aufzustellen.