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Wohnungsbauprämie beantragen

Berlin 99102023002000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99102023002000

Leistungsbezeichnung

Wohnungsbauprämie beantragen

Leistungsbezeichnung II

Wohnungsbauprämie beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Bausparen (Schlagwort), Bausparkasse (Schlagwort), Wohnungsbauprämie - Festsetzung (Schlagwort), Förderung (Schlagwort)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

  • Informationsbereiche im Zusammenhang mit Bürgern

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

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Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Die Wohnungsbauprämie ist eine staatliche Vergünstigung zur Förderung des Wohnungsbaus. Zu den begünstigten Aufwendungen gehören insbesondere
  • die Beiträge an Bausparkassen zur Erlangung von Baudarlehen sowie
  • Aufwendungen für den ersten Erwerb von Anteilen an Bau- und Wohnungsgenossenschaften.

Höchstbetrag
Der Höchstbetrag der begünstigten Sparleistungen beträgt pro Jahr:
  • 700 Euro (bis 2020: 512 Euro): bei Ledigen
  • 1.400 Euro (bis 2020: 1.024 Euro): bei Verheirateten

Höhe der Prämie
Die Wohnungsbauprämie beträgt 10% Prozent (bis 2020: 8,8%) der prämienbegünstigten Sparleistungen d.h.:
  • (ab 2021) jährlich maximal 70,00 Euro bzw. 104,40 Euro
  • (bis 2020) jährlich maximal 45,06 Euro bzw. 90,11 Euro

Verfahrensablauf
  1. Die Bausparkasse ermittelt jährlich den entstandenen Prämienanspruch und teilt dessen Höhe im Kontoauszug mit.
  2. Die Auszahlung der Wohnungsbauprämien erfolgt grundsätzlich erst bei wohnungswirtschaftlicher Verwendung des Bausparvertrags.
  3. Für Bausparverträge, die vor dem 1. 1. 2009 abgeschlossen wurden und für die bis zum 31.12.2008 mindestens ein Beitrag in Höhe der Regelsparrate entrichtet wurde, erfolgt die Auszahlung der Wohnungsbauprämie an die Bausparkasse -, wenn der Bausparvertrag zugeteilt, die Festlegungsfrist von 7 Jahren seit Abschluss des Bausparvertrags überschritten oder unschädlich über den Bausparvertrag verfügt worden ist.

Hinweis
Bei vorzeitiger Verfügung muss die Wohnungsbauprämie - von ganz bestimmten Ausnahmen abgesehen - zurückgezahlt werden. Einzelheiten dazu erfahren Sie ggf. bei Ihrem Finanzamt.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Wohnungsbauprämie
    Der Antrag auf Wohnungsbauprämie ist nur beim Bausparunternehmen erhältlich. Er wird in der Regel mit dem jährlichen Kontoauszug zugesandt.

Voraussetzungen

  • Vollendung des 16. Lebensjahres
  • Einkommenshöhe
    Das zu versteuernde Einkommen darf unter Berücksichtigung der steuerlichen Freibeträge für Kinder im Sparjahr
    • nicht mehr als 35.000 Euro (bis 2020: 25.600 Euro) bei Ledigen und
    • 70.000 Euro (bis 2020: 51.200 Euro) bei Verheirateten betragen.
  • Kein Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage
    Die Aufwendungen dürfen keine vermögenswirksamen Leistungen darstellen, für die Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage besteht
  • Antragsfrist
    Die Wohnungsbauprämie ist innerhalb von zwei Jahren beim Bausparunternehmen zu beantragen und wird dem Sparkonto gutgeschrieben (z. B. bis 31.12.2022 für das Sparjahr 2020).

Kosten

keine

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

  • Antrag auf Wohnungsbauprämie ist nur beim Bausparunternehmen erhältlich