Vorführung von Fahrzeugen
Inhalt
Begriffe im Kontext
Identifizierung von Fahrzeugen (Schlagwort), Ident-Prüfung (Schlagwort), Begutachtung von Fahrzeugen (Schlagwort), Inaugenscheinnahme von Fahrzeugen (Schlagwort), Einschlaganweisung (Schlagwort), Ausnahmegenehmigung (Schlagwort), Ekrad (Schlagwort), Elektro (Schlagwort), Elektrokleinkraftrad (Schlagwort), Kleinkraftrad (Schlagwort)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Die Vorführung des Fahrzeuges ist erforderlich bei:
- Beantragung einer Einschlaganweisung für Neueinschlag einer Fahrzeug-Identifizierungsnummer / TP-Nr. gemäß § 59 StVZO (z.B. bei: Reparatur/Korrosionsschaden/ Werksfehleinschlag / Diebstahlverfälschung/Eigenbau-Erstellung)
- Mängelverfahren gemäß § 17 StVZO, wenn der Fahrzeughalter zur Vorführung des betreffenden Fahrzeuges aufgefordert wurde
- Wiederzulassung nach Diebstahl, soweit durch die Zulassungsbehörde angeordnet
- Fahrzeugen, deren Identität nicht eindeutig geklärt bzw. zweifelhaft ist
- Beantragung einer Ausnahmegenehmigung für ein verkleinertes zweizeiliges Kennzeichen gemäß § 70 Abs. 1 Nr. 2 StVZO bei bauartbedingter Notwendigkeit (generell nur zulässig für mehrspurige Kraftfahrzeuge, die in nordamerikanischen Ländern [USA/Kanada] hergestellt werden bzw. für diese gefertigt wurden)
- vor Zulassung von ein- oder mehrspurigen Kraftfahrzeugen, deren Bauart - lt. Antragsteller - die Anbringung von amtlichen Kennzeichen mit den gemäß StVZO vorgegebenen Größtmaßen nicht zulässt
- Krafträdern, die als so genannte "Eigenbauten" (Hersteller-Schlüssel-Nr: 0900, ggf. zusätzlicher Hinweis in den Ausnahmen: Zusammenbau unter Verwendung von neuen/gebrauchten FZ-Teilen des Herstellers "XY") erstmalig oder infolge Standortverlegung mit/ohne Halterwechsel in Berlin zugelassen werden sollen
- Erteilung von Einzelgenehmigungen gemäß § 4 Abs.5 FZV für zulassungsfreie Fahrzeuge
- Mängelbearbeitung (einschließlich Fahrräder) / Entzug der Einzel- oder Typgenehmigung / Verwaltung eingezogener Einzel- oder Typgenehmigungen zulassungsfreier Fahrzeuge
- Im Rahmen der Zulassung eines Elektro-Kleinkraftrades erfolgt die Fahrzeugidentifizierung gem. §14 Abs. 8 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)