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Vorführung von Fahrzeugen

Berlin 11026006900900 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

11026006900900

Leistungsbezeichnung

Vorführung von Fahrzeugen

Leistungsbezeichnung II

Vorführung von Fahrzeugen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Identifizierung von Fahrzeugen (Schlagwort), Ident-Prüfung (Schlagwort), Begutachtung von Fahrzeugen (Schlagwort), Inaugenscheinnahme von Fahrzeugen (Schlagwort), Einschlaganweisung (Schlagwort), Ausnahmegenehmigung (Schlagwort), Ekrad (Schlagwort), Elektro (Schlagwort), Elektrokleinkraftrad (Schlagwort), Kleinkraftrad (Schlagwort)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

  • Informationsbereiche im Zusammenhang mit Bürgern

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

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Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Die Vorführung des Fahrzeuges ist erforderlich bei:
  • Beantragung einer Einschlaganweisung für Neueinschlag einer Fahrzeug-Identifizierungsnummer / TP-Nr. gemäß § 59 StVZO (z.B. bei: Reparatur/Korrosionsschaden/ Werksfehleinschlag / Diebstahlverfälschung/Eigenbau-Erstellung)
  • Mängelverfahren gemäß § 17 StVZO, wenn der Fahrzeughalter zur Vorführung des betreffenden Fahrzeuges aufgefordert wurde
  • Wiederzulassung nach Diebstahl, soweit durch die Zulassungsbehörde angeordnet
  • Fahrzeugen, deren Identität nicht eindeutig geklärt bzw. zweifelhaft ist
  • Beantragung einer Ausnahmegenehmigung für ein verkleinertes zweizeiliges Kennzeichen gemäß § 70 Abs. 1 Nr. 2 StVZO bei bauartbedingter Notwendigkeit (generell nur zulässig für mehrspurige Kraftfahrzeuge, die in nordamerikanischen Ländern [USA/Kanada] hergestellt werden bzw. für diese gefertigt wurden)
  • vor Zulassung von ein- oder mehrspurigen Kraftfahrzeugen, deren Bauart - lt. Antragsteller - die Anbringung von amtlichen Kennzeichen mit den gemäß StVZO vorgegebenen Größtmaßen nicht zulässt
  • Krafträdern, die als so genannte "Eigenbauten" (Hersteller-Schlüssel-Nr: 0900, ggf. zusätzlicher Hinweis in den Ausnahmen: Zusammenbau unter Verwendung von neuen/gebrauchten FZ-Teilen des Herstellers "XY") erstmalig oder infolge Standortverlegung mit/ohne Halterwechsel in Berlin zugelassen werden sollen
  • Erteilung von Einzelgenehmigungen gemäß § 4 Abs.5 FZV für zulassungsfreie Fahrzeuge
  • Mängelbearbeitung (einschließlich Fahrräder) / Entzug der Einzel- oder Typgenehmigung / Verwaltung eingezogener Einzel- oder Typgenehmigungen zulassungsfreier Fahrzeuge
  • Im Rahmen der Zulassung eines Elektro-Kleinkraftrades erfolgt die Fahrzeugidentifizierung gem. §14 Abs. 8 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

Erforderliche Unterlagen

  • verfügbare Zulassungsdokumente
  • ggf. einen Erwerbsnachweis

Voraussetzungen

  • Keine Voraussetzungen erforderlich.

Kosten

keine

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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