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Hundehaltung - Gefährlichen Hund melden

Berlin 99110009014000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99110009014000

Leistungsbezeichnung

Hundehaltung - Gefährlichen Hund melden

Leistungsbezeichnung II

Hundehaltung - Gefährlichen Hund melden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Listenhunde (Schlagwort), gefährlicher Hund (Schlagwort), Kampfhunde (Schlagwort), Haltungsanzeige (Schlagwort), Pitbull (Schlagwort), American Staffordshire Terrier (Schlagwort), Bullterrier (Schlagwort), Hundehaltung (Schlagwort)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

  • Informationsbereiche im Zusammenhang mit Bürgern

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Hunde der Rassen Pit-Bull, American Staffordshire Terrier, Bullterrier oder deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden gelten als gefährlich und sind der Behörde unverzüglich nach Erwerb mitzuteilen.

Erforderliche Unterlagen

  • Meldung eines gefährlichen Hundes
    Der Meldebogen wird vor Ort in der Behörde ausgehändigt.
  • Identitätsnachweis
    Personalausweis
  • Sachkundenachweis
    Es ist ein Nachweis der Sachkunde vorlegen, der von einem zugelassenem Sachverständigen ausgestellt wurde. Dieser Nachweis kann nachgereicht werden.
  • Negativzeugnis
    Nachweis, dass der Hund keine über das natürliche Maßhinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust, Schärfe oder eine andere in ihrer Wirkung vergleichbare Eigenschaft gegenüber Menschen oder Tieren aufweist.
    Dieser Nachweis kann nachgereicht werden.
  • Führungszeugnis
    Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde.
    Das Führungszeugnis ist beim Bürgeramt erhältlich, es kann nachgereicht werden.
  • Tierhalterhaftpflichtversicherung
    Nachweis über den Abschluss einer ausreichenden Haftpflichtversicherung

Voraussetzungen

  • Dauerhafter Haltungsort
    Gefährliche Hunde dürfen nur von ihrem Eigentümer oder dauerhaften Halter bei der für den Haltungsort zuständigen Behörde angemeldet werden.
  • Legale Herkunft
    Das Tier darf nicht illegal nach Deutschland gebracht worden sein.
  • Keine Gefährlichkeit
    Das Tier darf keine Gefahr für die Umgebung darstellen.
    Es darf nicht durch aggressives Verhalten gegenüber Menschen und Tieren auffallen.
  • Vorstellung des Tieres
    Das Tier ist bei Anmeldung bei der Behörde mitzuführen.

Kosten

30,00 Euro
Im jeweiligen Einzelfall kommen Gebühren von weiteren notwendigen veterinärärztlichen Maßnahmen hinzu.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden