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Abgeschlepptes Fahrzeug abholen

Berlin 99108008152000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108008152000

Leistungsbezeichnung

Abgeschlepptes Fahrzeug abholen

Leistungsbezeichnung II

Abgeschlepptes Fahrzeug abholen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Fahrzeug-Verwahrplatz (Schlagwort), Autoknast (Schlagwort), abgeschleppt (Schlagwort), Kfz (Schlagwort), Verwahrplatz (Schlagwort), Verwahrung (Schlagwort), Eigentumssicherung (Schlagwort), Verbringung (Schlagwort), abtransportieren (Schlagwort), Fahrzeug abholen (Schlagwort), Fahrzeug verschrotten (Schlagwort), Sicherstellung (Schlagwort), Fahrzeugabholung (Schlagwort), Auto (Schlagwort), Pkw (Schlagwort), Motorrad (Schlagwort)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

  • Informationsbereiche im Zusammenhang mit Bürgern

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Fahrzeuge werden abgeschleppt und sichergestellt zur Abwehr einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, zur Eigentumssicherung oder zur Beweissicherung. Zur Vermeidung weiterer Kosten für die Verwahrung sollte das Fahrzeug schnellstmöglich abgeholt werden. Eine kostenlose Verschrottung durch die Polizei Berlin kann schriftlich bzw. persönlich vor Ort beantragt werden.

Wenn Ihr Fahrzeug sichergestellt wurde, können Sie sich telefonisch bei der Auskunfts- und Fahndungsstelle der Polizei Berlin informieren und den neuen Standort seines Fahrzeugs erfragen.

Erforderliche Unterlagen

  • Identitätsnachweis
    Personalausweis, Reisepass, Passersatzpapiere für ausländische Staatsangehörige
  • Freigabemitteilung
    Die sachbearbeitende Polizeidienststelle oder Staatsanwaltschaft händigt Ihnen eine Freigabebescheinigung des Fahrzeuges aus. Diese ist bei der Abholung vorzulegen.

Voraussetzungen

  • Ihr Fahrzeug wurde abgeschleppt und sichergestellt
  • Anruf bei der Auskunfts- und Fahndungsstelle: (030) 4664-709800
    Auskünfte zu umgesetzten oder sichergestellten Fahrzeugen und über den neuen Standort des Fahrzeuges erhalten Sie telefonisch bei der Auskunfts- und Fahndungsstelle.
  • Freigabebescheinigung
    Zur Aushändigung Ihres Fahrzeuges muss die Freigabebestätigung der sachbearbeitenden Polizeidienststelle oder Staatsanwaltschaft schriftlich vorliegen, diese sollte zum Termin mitgebracht werden.
  • Abschleppwagen
    Insoweit Ihr Fahrzeug fahrunfähig oder nach technischer Untersuchung als verkehrsunsicher eingestuft worden ist, ist ein geeigneter Abschleppwagen auf eigene Rechnung erforderlich.

Kosten

  • keine: Abholung
  • Es entstehen Gebühren für die Fahrzeugsicherstellung, die, soweit sie angefallen sind, gesondert erhoben oder zum Verfahren angemeldet werden.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

  • 40 Minuten: bei Abholung von sichergestellten Fahrzeugen in Biesdorf

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden