Abgeschlepptes Fahrzeug abholen
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Begriffe im Kontext
Fahrzeug-Verwahrplatz (Schlagwort), Autoknast (Schlagwort), abgeschleppt (Schlagwort), Kfz (Schlagwort), Verwahrplatz (Schlagwort), Verwahrung (Schlagwort), Eigentumssicherung (Schlagwort), Verbringung (Schlagwort), abtransportieren (Schlagwort), Fahrzeug abholen (Schlagwort), Fahrzeug verschrotten (Schlagwort), Sicherstellung (Schlagwort), Fahrzeugabholung (Schlagwort), Auto (Schlagwort), Pkw (Schlagwort), Motorrad (Schlagwort)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Fahrzeuge werden abgeschleppt und sichergestellt zur Abwehr einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, zur Eigentumssicherung oder zur Beweissicherung. Zur Vermeidung weiterer Kosten für die Verwahrung sollte das Fahrzeug schnellstmöglich abgeholt werden. Eine kostenlose Verschrottung durch die Polizei Berlin kann schriftlich bzw. persönlich vor Ort beantragt werden.
Wenn Ihr Fahrzeug sichergestellt wurde, können Sie sich telefonisch bei der Auskunfts- und Fahndungsstelle der Polizei Berlin informieren und den neuen Standort seines Fahrzeugs erfragen.
Wenn Ihr Fahrzeug sichergestellt wurde, können Sie sich telefonisch bei der Auskunfts- und Fahndungsstelle der Polizei Berlin informieren und den neuen Standort seines Fahrzeugs erfragen.
- Identitätsnachweis
Personalausweis, Reisepass, Passersatzpapiere für ausländische Staatsangehörige - Freigabemitteilung
Die sachbearbeitende Polizeidienststelle oder Staatsanwaltschaft händigt Ihnen eine Freigabebescheinigung des Fahrzeuges aus. Diese ist bei der Abholung vorzulegen.
- Ihr Fahrzeug wurde abgeschleppt und sichergestellt
- Anruf bei der Auskunfts- und Fahndungsstelle: (030) 4664-709800
Auskünfte zu umgesetzten oder sichergestellten Fahrzeugen und über den neuen Standort des Fahrzeuges erhalten Sie telefonisch bei der Auskunfts- und Fahndungsstelle. - Freigabebescheinigung
Zur Aushändigung Ihres Fahrzeuges muss die Freigabebestätigung der sachbearbeitenden Polizeidienststelle oder Staatsanwaltschaft schriftlich vorliegen, diese sollte zum Termin mitgebracht werden. - Abschleppwagen
Insoweit Ihr Fahrzeug fahrunfähig oder nach technischer Untersuchung als verkehrsunsicher eingestuft worden ist, ist ein geeigneter Abschleppwagen auf eigene Rechnung erforderlich.
- keine: Abholung
- Es entstehen Gebühren für die Fahrzeugsicherstellung, die, soweit sie angefallen sind, gesondert erhoben oder zum Verfahren angemeldet werden.