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Werbematerialien - Erlaubnis zur Verteilung beantragen

Berlin 11108933000000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

11108933000000

Leistungsbezeichnung

Werbematerialien - Erlaubnis zur Verteilung beantragen

Leistungsbezeichnung II

Werbematerialien - Erlaubnis zur Verteilung beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Flyer (Schlagwort), Plakate (Schlagwort), Werbung (Schlagwort), Werbematerial (Schlagwort), Infomaterial (Schlagwort), Straße (Schlagwort), Reklamezettel (Schlagwort), Werbedrucksachen (Schlagwort), Prospekte (Schlagwort), Broschüren (Schlagwort)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

  • Informationsbereiche im Zusammenhang mit Bürgern

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Werbematerialien wie Reklamezettel, Werbedrucksachen, Prospekte oder Broschüren dürfen in Berlin auf öffentlichem Straßenland nur mit behördlicher Erlaubnis verteilt werden.

Das Anstecken oder anderweitige Anbringen von Werbematerial an Kraftfahrzeuge (zum Beispiel an Windschutzscheiben oder Spiegel) ist nicht genehmigungsfähig, da die Beseitigung der zu erwartenden Verschmutzung aufgrund der Art und Weise der Verteilung objektiv nicht gewährleistet werden kann.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Verteilen von Werbematerial
    In Ausnahmefällen ist auch eine formlose Antragstellung möglich.
  • Gewerbeanmeldung und ggf. Auszug aus dem Handelsregister (Kopie)
  • Werbematerial/Flyer (Kopie)

Voraussetzungen

  • Benennung einer verantwortlichen Person
  • Benennung von Ort und Zeitraum der geplanten Verteilung
  • Frist: 14 Tage vor Verteilung
    Beantragen Sie die Erlaubnis schriftlich und mindestens 14 Tage vor der geplanten Veranstaltung.
  • Verschmutzung wird unverzüglich beseitigt
    Der/Die Veranstalter/in muss sich verpflichten, die zu erwartende Verschmutzung des Straßenlandes unverzüglich zu beseitigen oder unverzüglich beseitigen zu lassen.

Kosten

  • 34,00 Euro
  • 3,00 Euro zusätzlich: je Straße oder Bezirk pro Tag oder
  • 5,00 Euro zusätzlich: für das gesamte Stadtgebiet pro Tag
  • 10,00 Euro: für jede weitere Ausfertigungen der Erlaubnis

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

14 Tage

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden