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Personalausweis für in Berlin nicht gemeldete Personen, Touristen und Deutsche mit Wohnsitz im Ausland

Berlin 99008001012011 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99008001012011

Leistungsbezeichnung

Personalausweis für in Berlin nicht gemeldete Personen, Touristen und Deutsche mit Wohnsitz im Ausland

Leistungsbezeichnung II

Personalausweis für in Berlin nicht gemeldete Personen, Touristen und Deutsche mit Wohnsitz im Ausland

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Online-Ausweisfunktion (Schlagwort), ePA (Schlagwort), nPA (Schlagwort), eID (Schlagwort), PA (Schlagwort), elektronischer Personalausweis (Schlagwort), Perser ändern (Schlagwort), Perso ändern (Schlagwort), Personalausweis ändern (Schlagwort), Ausweis ändern (Schlagwort), Personalausweis Änderung (Schlagwort), Geschlechtsumwandlung (Schlagwort), PA-Daten (Schlagwort), Personaldokument (Schlagwort), Identitätsnachweis (Schlagwort), Perso (Schlagwort), digitale Unterschrift (Schlagwort), digitaler Fingerabdruck (Schlagwort), Personalausweis verloren (Schlagwort), Ausweis-Chip (Schlagwort), Ausweisdaten (Schlagwort), qualifizierte elektronische Signatur (Schlagwort), Ersatzausweis (Schlagwort), Personalausweis beantragen (Schlagwort), Künstlername (Schlagwort), neuer Personalausweis (Schlagwort), elektronischer Fingerabdruck (Schlagwort), elektronische Unterschrift (Schlagwort), Personalausweis Änderung (Schlagwort), Identitätskarte (Schlagwort), ID-Card (Schlagwort)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

  • Informationsbereiche im Zusammenhang mit Bürgern

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Wenn Sie
  • sich in Berlin aufhalten, aber keine feste Wohnung haben (Wohnungslose),
  • oder sich vorübergehend in Berlin aufhalten und außerhalb Berlins aktuell gemeldet sind,
besteht die Möglichkeit in Berlin einen Personalausweis zu beantragen.

Bevor Ihr Antrag entgegengenommen werden kann, benötigen wir

von Wohnungslose: die Abmeldebestätigung vom letzten deutschen Wohnsitz.

von Personen mit Wohnsitz außerhalb von Berlin:
eine Ermächtigung von Ihrer zuständigen Ausweisbehörde (Hauptwohnsitz oder Deutsche Auslandsvertretung). Haben Sie Ihren Wohnsitz im Ausland, kann das eine zusätzliche Vorsprache erfordern, zum Beispiel durch Zeitverschiebung. Beachten Sie hierzu bitte das "Infoblatt für Auslandsdeutsche" (unter "Weiterführende Informationen").

Gültigkeit
  • sechs Jahre: für bis 24-Jährige
  • zehn Jahre: für über 24-Jährige

Erforderliche Unterlagen

  • 1 aktuelles biometrisches Passbild
    Beachten Sie die Fotomustertafel der Bundesdruckerei. Für den Personalausweis dürfen nur biometrietaugliche Fotos verwendet werden.
    Gehört die Antragstellerin / der Antragsteller einer Religionsgemeinschaft an, bei der eine Kopfbedeckung vorgeschrieben ist, ist zusätzlich bei der erstmaligen Beantragung ein Nachweis vorzulegen.
  • Falls vorhanden Ihr Personalausweis ansonsten der Reisepass
    (auch wenn dieser bereits abgelaufen ist)
  • Einverständniserklärung eines nicht anwesenden gesetzlichen Vertreters
    Erscheint ein Sorgeberechtigter nicht persönlich, wird sein schriftliches Einverständnis mit Unterschrift sowie das Original Personalausweis/-Reisepassdokument benötigt.
    Liegt kein Dokument vor, muss die Unterschrift auf der Erklärung beglaubigt sein. Hierzu wenden Sie sich vorab bitte an Ihre zuständige Stadtverwaltung oder zuständige deutsche Auslandsvertretung.
  • Sie haben Ihren Wohnsitz im Ausland
    Nicht in allen Ländern besteht eine Meldepflicht. Es kann daher erforderlich sein, den Wohnsitz im Ausland nachzuweisen. Hierfür bestehen abhängig vom Wohnort unterschiedliche Möglichkeiten. Um unnötige Verzögerungen zu vermeiden, informieren Sie sich vorher auf den Internetseiten der deutschen Auslandsvertretungen.
  • Infoblatt für Auslandsdeutsche
    Weiterführende Informationen für Antragstellerinnen und Antragsteller
  • standesamtliche Urkunde
    Die Vorlage der Geburtsurkunde oder der Eheurkunde ist nur dann erforderlich, wenn Abweichungen von bisherigen Eintragungen vorliegen, zum Beispiel Namensänderung durch Eheschließung.

Voraussetzungen

  • Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit.
  • Die persönliche Vorsprache ist in jedem Fall erforderlich.
  • Für unter 16-jährige
    ist der Antrag vom gesetzlichen Vertreter zu stellen. Das sind in der Regel beide Elternteile.

Kosten

Für Wohnungslose
  • 22,80 Euro: für bis 24-Jährige
  • 37,00 Euro: für über 24-Jährige

Für Deutsche mit Wohnsitz im Ausland
  • 52,80 Euro (22,80 Euro Ausweis + 30,00 Euro Unzuständigkeitsgebühr): für bis 24-Jährige
  • 67,00 Euro (37,00 Euro Ausweis + 30,00 Euro Unzuständigkeitsgebühr): für über 24-Jährige

Für Personen mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland, aber außerhalb von Berlin
  • 35,80 Euro (22,80 Euro Ausweis + 13,00 Euro Unzuständigkeitsgebühr): für bis 24-Jährige
  • 50,00 Euro (37,00 Euro Ausweis + 13,00 Euro Unzuständigkeitsgebühr): für über 24-Jährige

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

Abholung nach ca. 4 Wochen möglich

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden