Winterdienst auf Gehwegen - Befreiung wegen Leistungsunfähigkeit beantragen
Inhalt
Begriffe im Kontext
Räumpflicht (Schlagwort), Streupflicht (Schlagwort), Winterdienst (Schlagwort), Glatteis (Schlagwort), Schnee (Schlagwort), Gehweg (Schlagwort)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Übernahme des Winterdienstes durch das Land Berlin für den verpflichteten Anlieger, weil dieser körperlich und wirtschaftlich nicht in der Lage ist der Verpflichtung nachzukommen.
- Antrag auf Befreiung vom Winterdienst wegen Leistungsunfähigkeit
Durch den Anlieger ist ein formloser schriftlicher Antrag zu stellen. Der Antrag kann auch per E-Mail gestellt werden.
- Der Antrag ist jährlich neu zu stellen.
- Nachweise für körperliche Leistungsunfähigkeit (in Kopie)
Kopie des Schwerbehindertenausweises (z.b. aG, H, Bl ) und /oder ärztliche Bescheinigungen - Nachweis der wirschaftlichen Leistungsunfähigkeit (in Kopie)
Einkommensnachweise wie Kopien der letzten Renten-, Grundsicherungs-, oder Steuerbescheide, andere Einkünfte und Einnahmen, Angaben zu Vermögen. Nachweise / Kopien der Jahresrechnungen über Kosten von Energie, Strom, Gas, Kohle, Wasser, Schornsteinfeger, Straßenreinigung, Müll, Grundsteuer, Gebäudeversicherung
- Körperliche und wirtschaftliche Leistungsunfähigkeit
Die Anlieger müssen körperlich und wirtschaftlich nicht in der Lage sein, den Winterdienst vorzunehmen. Es müssen beide Voraussetzungen gleichzeitig vorliegen.