Winterdienst auf Gehwegen - Befreiung wegen unbilliger Härte beantragen
Inhalt
Begriffe im Kontext
Räumpflicht (Schlagwort), Streupflicht (Schlagwort), Winterdienst (Schlagwort), Glatteis (Schlagwort), Schnee (Schlagwort), Gehweg (Schlagwort)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Befreiung des verpflichteten Anliegers von der Durchführung des Winterdienstes auf Gehwegen, z.B. der Gehweg wird im Winter nicht begangen
- Antrag auf Befreiung vom Winterdienst wegen unbilliger Härte
Durch den Anlieger ist ein formloser schriftlicher Antrag zu stellen. Der Antrag kann auch bei E-Mail im Signaturverfahren gestellt werden.
- Gefahrenausschluß
Eine Befreiung kann nur erfolgen, wenn diese zur Vermeidung unbilliger Härten erforderlich ist und gleichzeitig eine Gefährdung des Fußgängerverkehrs ausgeschlossen ist. Es wird kein Winterdienst - auch nicht ersatzweise durch Dritte - durchgeführt.
- 50,00 bis 2.500,00 Euro