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Schwerbehindertenausweis - Beiblatt mit oder ohne Wertmarke beantragen

Berlin 99015013012000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99015013012000

Leistungsbezeichnung

Schwerbehindertenausweis - Beiblatt mit oder ohne Wertmarke beantragen

Leistungsbezeichnung II

Schwerbehindertenausweis - Beiblatt mit oder ohne Wertmarke beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Beiblatt (Schlagwort), Wertmarke (Schlagwort), Fahrmarke (Schlagwort), Freifahrtschein (Schlagwort), Sondermarke (Schlagwort), Freimarke (Schlagwort), Behinderung (Schlagwort), Schwerbehinderung (Schlagwort), Ausweis (Schlagwort), Fahrschein (Schlagwort), Kfz-Steuer (Schlagwort), behindert (Schlagwort), Merkzeichen (Schlagwort), schwerbehindert (Schlagwort), Handycap (Schlagwort), Schwerbehindertenausweis (Schlagwort)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

  • Informationsbereiche im Zusammenhang mit Bürgern

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Ein Beiblatt wird in Verbindung mit einem gültigen zweifarbigen Schwerbehindertenausweis ausgestellt. Es gibt das Beiblatt mit Wertmarke oder ohne Wertmarke. Kinder bis zum 6. Lebensjahr nutzen öffentliche Verkehrsmittel kostenlos. Deshalb wird für sie keine Wertmarke ausgestellt.

Beiblatt mit Wertmarke
  • Ein Beiblatt mit Wertmarke können Sie als Fahrschein im öffentlichen Personennahverkehr nutzen.
  • Enthält Ihr Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen "G", "Gl" oder "aG", dann müssen Sie für die Wertmarke eine Eigenbeteiligung bezahlen (außer, wenn Sie Sozialleistungen erhalten).
  • Enthält Ihr Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen "H", "Bl" oder "Tbl", bekommen Sie das Beiblatt mit Wertmarke kostenfrei.
Beiblatt ohne Wertmarke
Ein Beiblatt ohne Wertmarke können Sie für die Kfz-Steuer-Ermäßigung nutzen.

Mit den Merkzeichen "G" und "Gl"
  • kann für Sie entweder ein Beiblatt mit Wertmarke für den öffentlichen Personennahverkehr
  • oder ein Beiblatt ohne Wertmarke für die Kfz-Steuer-Ermäßigung ausgestellt werden.
Mit dem Merkzeichen "aG"
  • kann für Sie ein Beiblatt mit Wertmarke
  • und ein Beiblatt ohne Wertmarke für die Kfz-Steuer-Ermäßigung ausgestellt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag für die Wertmarke mit den Merkzeichen "H", "Bl" oder "Tbl"
    Sie können den Antrag online stellen oder schriftlich.
  • Antrag für die Wertmarke mit den Merkzeichen "G", "Gl" oder "aG"
    Sie können den Antrag ausschließlich schriftlich stellen.
  • ggf. Bestätigung für den Bezug von laufenden Sozialleistungen
    Wenn Sie den Antrag für die Wertmarke mit dem Merkzeichen "G", "Gl" oder "aG" stellen und Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts erhalten, brauchen Sie keine Eigenbeteiligung zahlen.
    • Lassen Sie sich den Bezug von Leistungen mit Dienstsiegel oder Behördenstempel von der zuständigen Behörde (z.B. JobCenter, Sozial- und Grundsicherungsamt, Hauptfürsorgestelle) bestätigen. Erst wenn diese Bescheinigung dem Versorgungsamt vorliegt, erhalten Sie das Beiblatt mit Wertmarke.

Voraussetzungen

  • Zweifarbiger Schwerbehindertenausweis
    Ein gültiger zweifarbiger Schwerbehindertenausweis muss vorhanden sein. Auf dem Ausweis ist das/sind die Merkzeichen angegeben.
  • Geldeingang im Versorgungsamt
    • Wenn das Geld beim Versorgungsamt eingegangen ist, wird Ihnen das Beiblatt mit Wertmarke zugesandt.
    • Sie erhalten einen vorbereiteten Überweisungsträger entweder zusammen mit dem Schwerbehindertenausweis oder ca. 4 - 6 Wochen vor Ablauf der Gültigkeit Ihrer bisherigen Wertmarke vom Versorgungsamt.
  • Bezug von laufenden Sozialleistungen
    Die Wertmarke ist für Sie kostenlos, wenn Sie eine der folgenden Leistungen erhalten:
    • Arbeitslosengeld II (Bürgergeld)
    • Grundsicherung (Sozialhilfe) bzw. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII)
    • laufende Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII)
    • Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB XIV
    • als Heimbewohner einen Barbetrag (Taschengeld) vom Sozialhilfeträger erhalten
    • als Heimbewohner Hilfe zur Pflege nach dem 7. Kapitel SGB XII
    • als Asylbewerber Leistungen nach § 2 Abs.1 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

Kosten

  • keine: wenn Sie Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts erhalten
  • keine: wenn Ihr Schwerbehindertenausweis das/die Merkzeichen "H", "Bl" oder "Tbl" enthält
Hinweis: Seit dem 01.01.2025 hat sich die Gebühr der Wertmarke erhöht:
  • 104,00 Euro (anstatt 91,00 Euro) für 12 Monate mit Merkzeichen "G", "Gl" oder "aG"
  • 53,00 Euro (anstatt 46,00 Euro) für 6 Monate mit Merkzeichen "G", "Gl" oder "aG"

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

Die Wertmarke wird 2-3 Tage nach Geldeingang vom Versorgungsamt versandt.

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden