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Aufenthaltstitel zur Beschäftigung - Wechsel des Arbeitgebers

Berlin 11010012011900 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

11010012011900

Leistungsbezeichnung

Aufenthaltstitel zur Beschäftigung - Wechsel des Arbeitgebers

Leistungsbezeichnung II

Aufenthaltstitel zur Beschäftigung - Wechsel des Arbeitgebers

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Aufenthaltserlaubnis (Schlagwort), Beschäftigung (Schlagwort), Blaue Karte (Schlagwort), Wechsel (Schlagwort), Firma (Schlagwort), Arbeitgeber (Schlagwort)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

  • Informationsbereiche im Zusammenhang mit Bürgern

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

  • Sie besitzen eine Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung oder eine Blaue Karte EU?
  • Sie möchten die Firma / den Job wechseln?
  • Aber Ihre Beschäftigungserlaubnis ist noch auf eine bestimmte Firma festgelegt?
Dann können Sie online einen Antrag stellen, damit Ihre Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung oder die Blaue Karte EU geändert wird.

Bitte beachten Sie aber vorher unsere wichtigen Hinweise. Denn möglicherweise können Sie den Arbeitgeber / Job einfach wechseln, ohne Ihren Aufenthaltstitel ändern lassen zu müssen.

Wichtige Hinweise:

A) Ihre Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung muss nicht geändert werden, wenn Sie
  • schon seit mindestens zwei Jahren rechtmäßig eine versicherungspflichtige Beschäftigung im Bundesgebiet ausüben oder
  • sich seit mindestens drei Jahren ununterbrochen erlaubt, geduldet oder mit einer Aufenthaltsgestattung im Bundesgebiet aufhalten (vorangehende Zeiten eines Studiums können nur zur Hälfte und bis zu maximal zwei Jahren angerechnet werden) und
  • außerdem für die Art Ihrer Beschäftigung keine zeitliche Begrenzung (wie zum Beispiel bei Spezialitätenköchen oder im Rahmen eines Personalaustauschs eines international tätigen Unternehmens) gesetzlich festgelegt ist.
B) Ihre Blaue Karte EU muss nicht geändert werden, wenn Sie
  • bereits seit mindestens einem Jahr versicherungspflichtig beschäftigt sind.
In den Fällen A) und B) haben Sie bereits einen freien Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt erworben.
Dadurch können Sie von Gesetzes wegen ohne vorherige Genehmigung in jede andere Beschäftigung wechseln. Eine Änderung Ihres Aufenthaltstitels zur Beschäftigung ist nicht nötig. Das Landesamt für Einwanderung (LEA) stellt Ihnen dazu auf Wunsch eine Bescheinigung aus.

C) Sie arbeiten noch beim selben Arbeitgeber, aber nur der Name der Firma oder die Bezeichnung Ihres Jobs haben sich geändert?
  • Auch dann muss Ihre Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung / Ihre Blaue Karte EU nicht geändert werden. Lesen Sie dazu bitte unser "Merkblatt für ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer" (im Abschnitt "Weiterführende Informationen").
Verfahrensablauf
1. Stellen Sie den Online-Antrag „Aufenthaltstitel zur Beschäftigung - Arbeitgeberwechsel“
  • Bitte halten Sie dafür das ausgefüllte Formular „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“ und den neuen Arbeitsvertrag möglichst im PDF-Format bereit. Sie können die Dokumente aber auch noch im Antragsprozess mit Ihrem Smartphone oder Tablet fotografieren und hochladen.
  • Folgende Dateiformate sind zugelassen: PDF, JPG, JPEG, und PNG. Die Gesamtgröße Ihrer Dateien darf 50 MB nicht überschreiten. Eine einzelne Datei darf maximal 5 MB groß sein.
  • Am Ende erhalten Sie ein PDF-Dokument als Bestätigung Ihres Antrags.
2. Nachdem Sie den Online-Antrag gestellt haben, wird das LEA den Antrag prüfen und sich schnellstmöglich bei Ihnen melden.
  • Je nach Art Ihrer Beschäftigung muss das LEA bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) noch die Zustimmung für den Wechsel der Beschäftigung einholen.
  • Soweit nötig, fordern das LEA oder die BA im Einzelfall noch weitere Unterlagen an.

3. Wenn Ihr Antrag positiv geprüft wurde, erhalten Sie vom LEA entweder einen Termin zur Vorsprache oder ein Schreiben.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Änderung Ihres Aufenthaltstitels für den Wechsel des Arbeitgebers
    • ausschließlich online möglich
    • Sie erhalten ein PDF-Dokument als Bestätigung Ihres Antrags.
  • Formular "Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis" (ausgefüllt und unterschrieben von Ihrem Arbeitgeber)
    Das Formular wird nicht benötigt für den Wechsel der Gastfamilie eines Au pairs.
  • Arbeitsvertrag mit dem neuen Arbeitgeber
    Der Entwurf reicht auch aus.
  • Pass oder anderes Identifikationsdokument
    Für den Online-Antrag werden Angaben zur Nummer und Gültigkeit Ihres Passes oder Passersatzes benötigt.

Voraussetzungen

  • Besitz eines gültigen Aufenthaltstitels zur Beschäftigung
    • Sie besitzen entweder eine Blaue Karte EU oder eine Aufenthaltserlaubnis.
    • Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis besitzen: Die Aufenthaltserlaubnis wurde zur Beschäftigung nach § 16a Absatz 1, § 18a, § 18b, § 18d, § 18f, § 19c oder § 38a AufenthG erteilt.
  • Ihr Aufenthaltstitel zur Beschäftigung ist noch mindestens 8 Wochen gültig
    Wenn Ihr Aufenthaltstitel weniger als 8 Wochen gültig ist, stellen Sie bitte den Antrag auf Erteilung eines neuen Aufenthaltstitels. Nutzen Sie dafür den für Ihren Aufenthaltstitel passenden Online-Antrag (siehe Abschnitt „Weiterführende Informationen“).
  • Ihre Beschäftigungserlaubnis ist auf eine Firma beschränkt und Sie möchten zu einer anderen Firma wechseln
  • Hauptwohnsitz in Berlin
    Sie wohnen in Berlin. Ein Zweit-Wohnsitz in Berlin reicht nicht aus.
  • Aktuelle E-Mail-Adresse
    Das Landesamt für Einwanderung wird über Ihre aktuelle E-Mail-Adresse Kontakt zu Ihnen aufnehmen. Bitte kontrollieren Sie regelmäßig auch Ihren Spam-Ordner.

Kosten

  • keine: bei Änderung der Aufenthaltserlaubnis oder Blauen Karte EU oder Ausstellung einer Bescheinigung

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden