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Infektionskrankheiten melden - für Ärzte und Labore

Berlin 99003013014000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99003013014000

Leistungsbezeichnung

Infektionskrankheiten melden - für Ärzte und Labore

Leistungsbezeichnung II

Infektionskrankheiten melden - für Ärzte und Labore

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Arzt (Schlagwort), IfSG (Schlagwort), Infektionsschutzgesetz (Schlagwort), meldepflichtige Erkrankung (Schlagwort), Meldung (Schlagwort), SurvNet (Schlagwort), Demis (Schlagwort), Labor (Schlagwort), Mikrobiologie (Schlagwort), § 6 (Schlagwort), § 7 (Schlagwort), Arztmeldung (Schlagwort), Labormeldung (Schlagwort), Infektionskrankheit (Schlagwort), Surveillance (Schlagwort), Robert Koch-Institut (Schlagwort), LAGeSo (Schlagwort), Gesundheitsamt (Schlagwort), Meldepflicht (Schlagwort), Ärztin (Schlagwort), Arzt (Schlagwort), Infektion (Schlagwort), IfSG-MeldepflchtV (Schlagwort), Meldeschema (Schlagwort), Botulismus (Schlagwort), Cholera (Schlagwort), Diphtherie (Schlagwort), enteropathisches hämolytisch-urämisches Syndrom (Schlagwort), humane spongiforme Enzephalopathie (Schlagwort), HUS (Schlagwort), Masern (Schlagwort), Meningokokken-Meningitis (Schlagwort), Milzbrand (Schlagwort), Pest (Schlagwort), Poliomyelitis (Schlagwort), Sepsis (Schlagwort), virusbedingtes hämorrhagisches Fieber (Schlagwort), Virushepatitis (Schlagwort), Corona (Schlagwort), Covid-19 (Schlagwort), Krankheit (Schlagwort)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

  • Informationsbereiche im Zusammenhang mit Bürgern

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Meldepflichtige Infektionskrankheiten müssen an das Gesundheitsamt gemeldet werden. Zur Meldung verpflichtet sind insbesondere Ärztinnen, Ärzte und Labore. Meldepflichtige Infektionskrankheit sind in den meisten Fällen Krankheiten, die sich von Person zu Person übertragen lassen und eine Gefährdung für die Allgemeinheit darstellen. Eine vollständige Liste dieser Infektionskrankheiten ist in den §§ 6 und 7 des Infektionsschutzgesetzes aufgeführt.

Um die Daten zu Infektionskrankheiten deutschlandweit vergleichen zu können bitten wir Personen, die nicht meldepflichtig sind, von einer Meldung abzusehen. Gemeinschaftseinrichtungen haben eine gesonderte Benachrichtigungspflicht (Link siehe unten). Meldungen zu Impfkomplikation sind ebenfalls gesondert (Link siehe unten)

Eine Meldung muss bestimmte Informationen enthalten. Meldepflichtige Personen sind dazu verpflichtet diese Angaben dem Gesundheitsamt mitzuteilen. Am besten melden Sie an das Gesundheitsamt per Fax. Bitte verwenden Sie die unten angehängten passenden Vordrucke. Eine elektronische Meldung wird vermutlich ab 2020 möglich sein. Bei einer Meldung von MRSA, MRGN oder Clostridium bitten wir den behandelnden ärztlich Tätigen bzw. das behandelnde Krankenhaus um das Ausfüllen der entsprechenden Ermittlungsbögen.

Nach Eingang einer Meldung berät und befragt das Gesundheitsamt die betroffenen Personen. Das Gesundheitsamt versucht eine Infektionsquelle zu identifizieren und die Weiterverbreitung der Krankheit zu verhindern. Das Gesundheitsamt kann unter Umständen Maßnahmen festgelegen um eine Weiterverbreitung der Krankheit zu verhindern. Diese Maßnahmen sind zum Beispiel ein Besuchsverbot einer Gemeinschaftseinrichtung oder ein Tätigkeitsverbot in Lebensmittelbetrieben.

Erforderliche Unterlagen

  • Keine Unterlagen benötigt

Voraussetzungen

  • Meldende Person muss meldepflichtig sein
    Die meldende Person muss meldepflichtig sein.
    Eine vollständige Liste aller meldepflichtigen Personen entnehmen Sie bitte dem Infektionsschutzgesetz § 8
  • Gemeldetes Ereignis muss meldepflichtig sein
    Es muss eine meldepflichtige Infektionskrankheiten oder ein meldepflichtiges Ereignisse aufgetreten sein. Meldepflichte Erkrankungen und Ereignisse sind im Infektionsschutzgesetz in § 6, §7

Kosten

Keine

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden