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Zulassungsbescheinigung Teil II - Leasingbriefauskunft beantragen

Berlin 99036012023000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99036012023000

Leistungsbezeichnung

Zulassungsbescheinigung Teil II - Leasingbriefauskunft beantragen

Leistungsbezeichnung II

Zulassungsbescheinigung Teil II - Leasingbriefauskunft beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Bankbrief (Schlagwort), ZB II (Schlagwort), Zulassung (Schlagwort), Kfz (Schlagwort), Zulassungsbescheinigung Teil II (Schlagwort), Fahrzeugbrief (Schlagwort), Leasing (Schlagwort), Verwahrung (Schlagwort), Status (Schlagwort), Bank (Schlagwort), Leasingbriefauskunft (Schlagwort), #HinweisEfaOnlineDienst (Schlagwort)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

  • Informationsbereiche im Zusammenhang mit Bürgern

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Mit einer Statusabfrage können Sie herausfinden, ob Ihre an die Kfz-Zulassungsbehörde gesendete Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) dort bereits eingegangen ist. Diese Information kann für Sie wichtig sein, wenn Sie einen Termin vereinbart haben und Sie wissen möchten, ob alle Unterlagen vollständig vorhanden sind.

Es betrifft Sie insbesondere dann, wenn jemand anderes, z.B. eine Bank oder ein Leasingunternehmen, Ihre Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II) in Verwahrung hat und an die Kfz-Zulassungsbehörde schicken soll.

Verfahrensablauf
1. Fordern Sie Ihre Bank oder Ihr Leasingunternehmen auf, Ihre ZB II an die Kfz-Zulassungsbehörde zu schicken.
  • Das ist erforderlich, wenn Sie Ihre ZB II bei der Kfz-Zulassungsbehörde einreichen müssen (z.B. für die Zulassung eines Fahrzeugs oder die Änderung von Daten), die ZB II aber bei Ihrer Bank/Unternehmen in Verwahrung ist.
2. Prüfen Sie mit dem Online-Dienst, ob Ihre ZB II bei der Kfz- Zulassungsbehörde bereits eingegangen ist.

3. Die Bank/das Unternehmen entscheidet, ob Ihnen abschließend die ZB II ausgegeben wird oder der Bank / dem Unternehmen zurück übersandt werden soll.
  • Die durch die Übersendung und Verwahrung der ZB II anfallenden Gebühren, werden Ihnen im Rahmen der Zulassung in Rechnung gestellt.

Erforderliche Unterlagen

  • Statusabfrage zum Eingang der Zulassungsbescheinigung Teil II bei der Zulassungsbehörde
    Ausschließlich online möglich
  • Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN)
  • oder Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)

Voraussetzungen

  • Vorab müssen Sie die Übermittlung der Zulassungsbescheinigung Teil II bei Ihrem Kredit- oder Leasinggeber beauftragt haben.

Kosten

  • keine: für die Statusabfrage
Die zusätzlichen Gebühren werden Ihnen im Rahmen der Zulassung in Rechnung gestellt.
  • 15,30 Euro zusätzlich: für die Übersendung und Verwahrung der ZB II
  • 5,10 Euro zusätzlich: wenn die Rücksendung der ZB II an den Absender nicht erfolgen soll

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

sofort

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden