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Gaststättengewerbe - vorläufige Erlaubnis beantragen

Berlin 99025002005001 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99025002005001

Leistungsbezeichnung

Gaststättengewerbe - vorläufige Erlaubnis beantragen

Leistungsbezeichnung II

Gaststättengewerbe - vorläufige Erlaubnis beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Gaststättengewerbe (Schlagwort), Gaststätte (Schlagwort), Restaurant (Schlagwort), Bar (Schlagwort), Kneipe (Schlagwort), Alkohol (Schlagwort), Gaststättenerlaubnis (Schlagwort), vorläufig (Schlagwort), Gaststättengesetz (Schlagwort), Restauranterlaubnis (Schlagwort), vorläufige Gaststättenerlaubnis (Schlagwort), Gastwirt (Schlagwort), Schankwirtschaft (Schlagwort), Speisewirtschaft (Schlagwort)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

  • Informationsbereiche im Zusammenhang mit Bürgern

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

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Fachlich freigegeben am

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Fachlich freigegeben durch

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Teaser

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Volltext

Wer ein erlaubnispflichtiges Gaststättengewerbe von einem anderen Betreiber übernehmen möchte, dem kann die Ausübung des Gaststättengewerbes bis zur Erteilung der endgültigen Gaststättenerlaubnis vorläufig auf Widerruf gestattet werden.

Ein Gaststättengewerbe betreiben Sie, wenn Sie im stehenden Gewerbe (also in einer festen Betriebsstätte)
  1. Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle verabreichen (Schankwirtschaft) oder
  2. zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreichen (Speisewirtschaft),
wenn der Betrieb jedermann oder bestimmten Personenkreisen zugänglich ist.

Erlaubnispflichtig ist das Gaststättengewerbe nur dann, wenn alkoholische Getränke verabreicht werden. Werden lediglich alkoholfreie Getränke und/oder zubereitete Speisen verabreicht, ist das Gaststättengewerbe erlaubnisfrei. Sie brauchen dann keine vorläufige Gaststättenerlaubnis.

Die vorläufige Gaststättenerlaubnis soll nicht für eine längere Zeit als drei Monate erteilt werden. Die Frist kann verlängert werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.

Verfahrensablauf:
  1. Wenn Sie ein erlaubnispflichtiges Gaststättengewerbe (mit Alkoholausschank) übernehmen möchten, benötigen Sie eine Gaststättenerlaubnis. Damit Sie den Betrieb vorläufig weiter betreiben dürfen, müssen Sie eine vorläufige Gaststättenerlaubnis beantragen. Den Antrag müssen Sie zusammen mit der Gaststättenerlaubnis stellen. Bitte füllen Sie den Antrag online vollständig aus, laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch und reichen Sie ihn ein.
  2. Die zuständige Stelle überprüft Ihre Angaben und Unterlagen und fordert ggf. fehlende Nachweise nach. Sie erhalten Hinweise zum weiteren Verfahren und werden per E-Mail über den Bearbeitungsstatus informiert.
  3. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind und die erforderlichen Unterlagen vorliegen, erhalten Sie einen Gebührenbescheid und die vorläufige Gaststättenerlaubnis per Post. Wenn nicht alle Voraussetzungen bzw. erforderlichen Unterlagen vorliegen, wird Ihr Antrag gebührenpflichtig abgelehnt. In diesem Fall können Sie den Grund für die Ablehnung im Bescheid der zuständigen Stelle nachlesen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Erteilung einer vorläufigen Erlaubnis
    online möglich oder schriftlich per Post
  • Personaldokument
    Personalausweis oder anderes amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild (entfällt bei elektronischer Antragstellung).
    Aufenthaltstitel, wenn der Antragsteller nicht Angehöriger eines EU-Landes ist.
  • Grundrisszeichnung
    Grundriss der für den Gaststättenbetrieb und den Aufenthalt der Beschäftigten vorgesehenen Räume (möglichst im Maßstab 1:100).
  • Kauf-, Miet- oder Pachtvertrag
    Nachweis über die tatsächliche Verfügungsberechtigung der Räume.
  • Gewerbeanmeldung
    Bei Übernahme des Gaststättengewerbes ist eine Gewerbeanmeldung für den Nachfolger oder die Nachfolgerin zu erstatten.
  • Aktueller Auszug aus dem Handelsregister
    Eingetragene Firmen reichen bitte bei Antragstellung einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister ein. In Gründung befindliche juristische Personen (GmbH, AG) reichen den Gesellschaftsvertrag bzw. die Satzung ein.

Voraussetzungen

  • Übernahme eines erlaubnispflichtigen Gaststättengewerbes
    Sie übernehmen eine schon bestehende Gaststätte räumlich von der Vorgängerin oder dem Vorgänger.
  • Gaststätte nicht länger als 1 Jahr geschlossen
    Die Gaststätte war nicht länger als ein Jahr geschlossen.

Kosten

  • 17,00 bis 187,50 Euro je Aufwand: unbefristete Erlaubnis
  • 17,00 bis 62,50 Euro je Aufwand: befristete Erlaubnis

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

ca. 1 bis 2 Wochen

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden