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Arzneimittel - zur Sachkundeprüfung für den Handel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln anmelden

Berlin 99005010031000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99005010031000

Leistungsbezeichnung

Arzneimittel - zur Sachkundeprüfung für den Handel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln anmelden

Leistungsbezeichnung II

Arzneimittel - zur Sachkundeprüfung für den Handel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln anmelden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Medikamente (Schlagwort), Kräuter (Schlagwort), Drogerie (Schlagwort), Arzneimittelgesetz (Schlagwort), Medikamente (Schlagwort), freiverkäufliche (Schlagwort), Medikamente (Schlagwort), Arzneimittel (Schlagwort), Sachkundeprüfung (Schlagwort), Prüfung (Schlagwort), Apotheken (Schlagwort), Tabletten (Schlagwort), Medizin (Schlagwort)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

  • Informationsbereiche im Zusammenhang mit Bürgern

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

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Fachlich freigegeben am

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Fachlich freigegeben durch

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Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Um im Handel sogenannte freiverkäufliche Arzneimittel anbieten zu können, müssen Sie die entsprechende Sachkunde durch eine Prüfung nachweisen.

Grundsätzlich dürfen Arzneimittel nur in Apotheken verkauft werden. Allerdings gibt es Ausnahmen für die sogenannten freiverkäuflichen Arzneimittel. Das können zum Beispiel Tees, Salben oder Tabletten sein, die pflanzliche Stoffe wie Baldrian enthalten. Wenn Sie diese Produkte in Ihrem Geschäft verkaufen möchten, muss immer ein Mitarbeiter mit nachgewiesener Sachkenntnis vor Ort sein. Diese Sachkenntnis können Sie durch die Prüfung nachweisen.

Prüfung
  • In der Prüfung müssen Sie beispielsweise Fragen zur sachgemäßen Lagerung freiverkäuflicher Arzneimittel, mögliche Gefahren bei Überdosierung der Wirkstoffe und gesetzlichen Vorschriften zum Umgang und Verkauf beantworten können. Der Fragebogen umfasst 50 Multiple-Choice-Fragen und 5 offene Fragen.
  • Mit einem Hochschulstudium oder einer Berufsausbildung aus dem Bereich Pharmazie besitzen Sie möglicherweise bereits die Sachkenntnis und müssen diese nicht durch eine gesonderte Prüfung nachweisen. Mehr dazu finden Sie in den weiterführenden Informationen.

Verfahrensablauf
  1. Sie melden sich schriftlich oder online bei der zuständigen IHK an.
  2. Die IHK bestätigt Ihnen Ihre Anmeldung.
  3. Sie legen die Prüfung am gewählten Termin ab.
  4. Wenn Sie die Prüfung bestehen, erhalten Sie im Anschluss eine Bescheinigung.
  5. Nach Erhalt der Bescheinigung dürfen Sie Arzneimittel verkaufen, die nicht der Apothekenpflicht unterliegen.

Erforderliche Unterlagen

  • Anmeldung zur Sachkundeprüfung
    ausschließlich online möglich
    Sie müssen sich dafür auf dem Anmeldeportal der IHK Berlin registrieren.
  • Lichtbildausweis zur Identifikation bei der Prüfung

Voraussetzungen

  • Persönliches Erscheinen
    Sie müssen persönlich zur Prüfung erscheinen.
  • Anmeldefrist beachten
    Anmeldeschluss ist in der Regel 3 Wochen vor dem jeweiligen Prüfungstermin

Kosten

85,00 Euro

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

Die Bescheinigung erhalten Sie in der Regel binnen weniger Tage nach Bestehen der Prüfung.

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden