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Waffenrecht - Ersatzausfertigung von Dokumenten beantragen

Berlin 11089901900000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

11089901900000

Leistungsbezeichnung

Waffenrecht - Ersatzausfertigung von Dokumenten beantragen

Leistungsbezeichnung II

Waffenrecht - Ersatzausfertigung von Dokumenten beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Waffen (Schlagwort), Waffenrecht (Schlagwort), Ersatz (Schlagwort), Ersatzdokument (Schlagwort), Ersatzausfertigung (Schlagwort), Dokument (Schlagwort), Erlaubnisdokument Waffendokumente (Schlagwort), Verlust (Schlagwort), verloren (Schlagwort), unbrauchbar (Schlagwort), Waffenbehörde (Schlagwort), Erlaubnisse (Schlagwort), #HinweisePayment (Schlagwort), #HinweisSEPALastschrift (Schlagwort), #HinweisPaypal (Schlagwort)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

  • Informationsbereiche im Zusammenhang mit Bürgern

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Sollte ein waffenrechtliches Erlaubnisdokument abhandengekommen oder unbrauchbar geworden sein, müssen Sie ein Ersatzdokument beantragen (auch „Ersatzausfertigung“ genannt). Dies betrifft zum Beispiel die Waffenbesitzkarte, den Kleinen Waffenschein oder den Jagdschein.

Es wird keine Ersatzausfertigung ausgestellt:
  • für ungültige Erlaubnisse,
  • für eine Waffenbesitzkarte, wenn alle darin eingetragenen Waffen in Verlust geraten sind oder bereits überlassen wurden.
  • für einen Waffenschein oder einen Kleinen Waffenschein, wenn Sie kein Interesse mehr haben, eine Waffe zu führen.
Sollten sich abhandengekommene Dokumente wieder anfinden, müssen diese unverzüglich der Behörde zurückgegeben werden, wenn Sie eine Ersatzausfertigung erhalten haben.

Verlust von Waffen, Munition oder Dokumenten melden
  • Der Verlust eines waffenrechtlichen Dokuments ist unverzüglich nach Feststellung der Waffenbehörde anzuzeigen (unter "Weiterführende Informationen").
  • Die Behörde muss über unbrauchbar gewordene Dokumente informiert werden. Diese Dokumente sind der Behörde zurückzugeben.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Ersatzausfertigung für waffenrechtliche/jagdrechtrechtliche Dokumente
    Online möglich; oder Sie stellen einen formlosen Antrag
    • Online-Abwicklung: Bitte halten Sie alle erforderlichen Dokumente und Nachweise zum Hochladen in den Formaten PDF, JPG, JPEG, PNG oder DOCX bereit. Benennen Sie die Dateien wie folgt: Vorname_Nachname_Beschreibung.pdf
    • Alternativ Antrag per Post oder E-Mail übermitteln: Senden Sie einen formlosen Antrag sowie alle Nachweise, Personaldokumente und die Information, welches Erlaubnisdokument ersetzt werden soll per Post oder E-Mail an die Waffenbehörde der Polizei Berlin.
    Der Antrag kann nur mit vollständigen Angaben und Nachweisen abgesendet bzw. bearbeitet werden.
  • Personalausweis oder Reisepass
    als Kopie oder Foto
  • ggf. unbrauchbar gewordene Dokumente
    Diese Dokumente sind der Behörde zurückzugeben.
    • Die unbrauchbar gewordenen Dokumentemüssen Sie postalisch einreichen oder persönlich bei der Waffenbehörde abgeben.

Voraussetzungen

  • Ihnen wurde eine waffenrechtliche Erlaubnis oder ein Jagdschein erteilt.
  • Das gültige Erlaubnisdokument ist abhandengekommen oder unbrauchbar geworden.
    Die Behörde muss über unbrauchbar gewordene Dokumente informiert werden. Diese Dokumente sind der Behörde zurückzugeben.
  • Der Verlust wurde der Waffenbehörde angezeigt.
    Der Verlust eines waffenrechtlichen Dokuments ist unverzüglich nach Feststellung der Waffenbehörde anzuzeigen.
  • Für die Online-Antragstellung: Zustimmung zum elektronischen Bezahlverfahren
    Folgende Zahlungsmethoden stehen Ihnen zur Verfügung:
    • PayPal
    • Sepa-Lastschrifteinzug

Kosten

Wir weisen darauf hin, dass bei der Verwendung des elektronischen Zahlverfahrens SEPA-Lastschrift durch eine spätere Rücklastschrift (z. B. nicht gedecktes Konto oder durch Sie aktiv veranlasst) weitere Gebühren durch Ihre Bank entstehen können. Diese Gebühren können Ihnen in Rechnung gestellt werden. Sofern ihnen Umstände bekannt sind, die zu einer Rücklastschrift führen könnten, empfehlen wir, statt dessen ein anderes Zahlverfahren zu nutzen.

  • 32,00 Euro: Ausstellung eines waffenrechtlichen Ersatzdokuments
  • 15,00 Euro: Ausstellung eines Ersatz-Jagdscheins

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

Die Waffenbehörde wird sich unaufgefordert mit Ihnen in Verbindung setzen.

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden