Waffenrecht - Ersatzausfertigung von Dokumenten beantragen
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Begriffe im Kontext
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Sollte ein waffenrechtliches Erlaubnisdokument abhandengekommen oder unbrauchbar geworden sein, müssen Sie ein Ersatzdokument beantragen (auch „Ersatzausfertigung“ genannt). Dies betrifft zum Beispiel die Waffenbesitzkarte, den Kleinen Waffenschein oder den Jagdschein.
Es wird keine Ersatzausfertigung ausgestellt:
Verlust von Waffen, Munition oder Dokumenten melden
Es wird keine Ersatzausfertigung ausgestellt:
- für ungültige Erlaubnisse,
- für eine Waffenbesitzkarte, wenn alle darin eingetragenen Waffen in Verlust geraten sind oder bereits überlassen wurden.
- für einen Waffenschein oder einen Kleinen Waffenschein, wenn Sie kein Interesse mehr haben, eine Waffe zu führen.
Verlust von Waffen, Munition oder Dokumenten melden
- Der Verlust eines waffenrechtlichen Dokuments ist unverzüglich nach Feststellung der Waffenbehörde anzuzeigen (unter "Weiterführende Informationen").
- Die Behörde muss über unbrauchbar gewordene Dokumente informiert werden. Diese Dokumente sind der Behörde zurückzugeben.
- Antrag auf Ersatzausfertigung für waffenrechtliche/jagdrechtrechtliche Dokumente
Online möglich; oder Sie stellen einen formlosen Antrag
- Online-Abwicklung: Bitte halten Sie alle erforderlichen Dokumente und Nachweise zum Hochladen in den Formaten PDF, JPG, JPEG, PNG oder DOCX bereit. Benennen Sie die Dateien wie folgt: Vorname_Nachname_Beschreibung.pdf
- Alternativ Antrag per Post oder E-Mail übermitteln: Senden Sie einen formlosen Antrag sowie alle Nachweise, Personaldokumente und die Information, welches Erlaubnisdokument ersetzt werden soll per Post oder E-Mail an die Waffenbehörde der Polizei Berlin.
- Personalausweis oder Reisepass
als Kopie oder Foto - ggf. unbrauchbar gewordene Dokumente
Diese Dokumente sind der Behörde zurückzugeben.
- Die unbrauchbar gewordenen Dokumentemüssen Sie postalisch einreichen oder persönlich bei der Waffenbehörde abgeben.
- Ihnen wurde eine waffenrechtliche Erlaubnis oder ein Jagdschein erteilt.
- Das gültige Erlaubnisdokument ist abhandengekommen oder unbrauchbar geworden.
Die Behörde muss über unbrauchbar gewordene Dokumente informiert werden. Diese Dokumente sind der Behörde zurückzugeben. - Der Verlust wurde der Waffenbehörde angezeigt.
Der Verlust eines waffenrechtlichen Dokuments ist unverzüglich nach Feststellung der Waffenbehörde anzuzeigen. - Für die Online-Antragstellung: Zustimmung zum elektronischen Bezahlverfahren
Folgende Zahlungsmethoden stehen Ihnen zur Verfügung:
- PayPal
- Sepa-Lastschrifteinzug
Wir weisen darauf hin, dass bei der Verwendung des elektronischen Zahlverfahrens SEPA-Lastschrift durch eine spätere Rücklastschrift (z. B. nicht gedecktes Konto oder durch Sie aktiv veranlasst) weitere Gebühren durch Ihre Bank entstehen können. Diese Gebühren können Ihnen in Rechnung gestellt werden. Sofern ihnen Umstände bekannt sind, die zu einer Rücklastschrift führen könnten, empfehlen wir, statt dessen ein anderes Zahlverfahren zu nutzen.
- 32,00 Euro: Ausstellung eines waffenrechtlichen Ersatzdokuments
- 15,00 Euro: Ausstellung eines Ersatz-Jagdscheins